Inhalt anspringen

Stadt Frechen

Interesse an der Statik?

Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken in Frechen können bei der städtischen Bauordnung die Statik ihres Gebäudes, sofern vorhanden, gebührenfrei beantragen.

Die Statiken von Frechener Gebäuden sind für die Eigentümerinnen und Eigentümer nun verfügbar.

Das Bauordnungsamt der Stadt Frechen stellt die Vorgangsbearbeitung Schritt für Schritt auf eine digitale Aktenführung um. In diesem Zusammenhang werden auch die Altakten der genehmigten Bauten in Frechen, die derzeit in einem Aktenarchiv aufbewahrt werden, durch Einscannen digitalisiert. Vorab erfolgt eine Aufbereitung der Akten dahingehend, dass nicht aufbewahrungspflichtige Bestandteile aussortiert werden. Hierzu gehören auch die Statiken der Gebäude. Bevor diese entsorgt werden, bietet die Stadt Frechen den Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern nun an, die für das Gebäude auf ihrem Grundstück vorhandene Statik gebührenfrei, soweit vorhanden, zu erlangen. Dafür können sich die Grundstückseigentümer in der Zeit vom 1. Juli 2024 bis 30. September 2024 auf der Internetseite der Stadt Frechen online (Öffnet in einem neuen Tab) registrieren. Nach Abschluss der Registrierungsphase erfolgt dann eine Prüfung und Information über Ort und Zeit der Abholung.

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Stadt Frechen
Diese Seite teilen:

Auf dieser Seite werden grundsätzlich nur technisch notwendige Cookies gesetzt, die keine Zustimmung erfordern. Eine statistische Auswertung erfolgt ausschließlich mit anonymisierten IP-Adressen. Dieser Auswertung können Sie unter nebenstehendem Link unter „Matomo Opt-Out“ widersprechen. Dort finden Sie auch weitere Informationen zum Datenschutz.

Datenschutz