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Stadt Frechen

Frühzeitige Beteiligung zum Bauleitplanverfahren „Neubau Kreissparkasse“

Die Stadt Frechen lädt die Bürgerinnen und Bürger ein, sich zum Bauleitplanverfahren des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans (VEP) 10 F „Neubau Kreissparkasse“ zu informieren und zu äußern.

Die frühzeitige Beteiligung findet vom 7. bis zum 21. November 2023 statt.

Das Gebäude der Kreissparkasse Köln in der Fußgängerzone / Hauptrasse ist sanierungsbedürftig. Durch einen Grundstückstausch mit der Stadt Frechen und dem Erwerb des angrenzenden Grundstücks, plant die KSK, an dieser Stelle ein modernes Wohn- und Geschäftshaus zu errichten. Im Erdgeschoss sollen Räumlichkeiten für die Regionalfiliale mit Firmenkundenberatung und für den Regionalvorstand entstehen. Darüber sind Wohnungen mit einem Anteil öffentlich geförderter Wohneinheiten geplant, so dass das innerstädtische Wohnangebot für unterschiedliche Zielgruppen erweitert werden kann. Gleichzeitig wird durch den Rücksprung des Neubaus der Vorplatz erweitert und mehr Aufenthaltsqualität für die Fußgängerzone geschaffen. 

Für die Umsetzung des Projektes müssen planungsrechtliche Grundlagen geschaffen werden. In diesem Fall wird dazu ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt. Ein wesentlicher erster Schritt ist dabei, interessierte Bürgerinnen und Bürger sowie betroffene Behörden frühzeitig über die Planung zu informieren und die Möglichkeit zur Stellungnahme zu geben. Der Ausschuss für Planung und Strukturwandel hat daher am 26. September 2023 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen. 

Die Unterlagen werden vom 7. bis zum 21. November 2023 online unter  https://www.stadt-frechen.de/infrastruktur/aktuelle-planungen.php (Öffnet in einem neuen Tab) zur Verfügung gestellt. Gleichzeitig wird es einen Aushang im Foyer des Rathauses (Johann-Schmitz-Platz 1-3) geben. 

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