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Stadt Frechen

Neue Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen zur Förderung der Kulturarbeit in der Stadt Frechen (Kulturförderrichtlinie)

In seiner Sitzung vom 7. November 2023 hat der Kulturausschuss die Neufassung der Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen zur Förderung der Kulturarbeit in der Stadt Frechen (Kulturförderrichtlinie) beschlossen. Die neue Richtlinie tritt zum 1. Januar 2024 in Kraft.

Mit der Überarbeitung der Richtlinie wurde von der Abteilung Kultur, Freizeit und Sport im Mai 2023 begonnen. Es fanden zwei Arbeitskreistreffen mit Vertretungen aller im Rat vertretenden politischen Fraktionen statt, bei denen die Verwaltungsvorschläge, Anregungen der politischen Vertretungen, aber auch offene Fragen eingehend diskutiert wurden.

Bestandteil der Überarbeitung ist eine Aufteilung des Gesamtbudgets von 82.600 Euro auf vier Sachkonten: Pauschalförderung, Projektförderung, Absperrmaßnahmen Karnevalszüge und Betriebskostenzuschuss Haus Burggraben. Durch die Aufteilung kann die Verteilung des Gesamtbudgets im Haushaltsplan transparenter dargestellt werden. Gleichzeitig entscheidet der Rat künftig mit der Beschlussfassung zum Haushalt, in welcher Höhe Mittel für die unterschiedlichen Förderzwecke zur Verfügung stehen.

Die Summe, die für die Pauschalförderung der Vereine und Institutionen bzw. die Kostenübernahme der Absperrmaßnahmen für die Karnevalszüge zur Verfügung steht, wird künftig gedeckelt, da höhere Zahlungen in diesen beiden Bereichen bisher immer zu Ungunsten der Einzelförderung ausgezahlt wurden. Neu aufgenommen in die Kulturförderrichtlinie wurden Entscheidungskriterien für die Anträge auf Projektförderung, die es der Verwaltung ermöglichen, ein Ranking als Entscheidungsgrundlage für den Kulturausschuss zu erstellen. Dieses Ranking kommt nur dann zum Tragen, wenn die insgesamt für die Projektförderung beantragte Summe die für die Projektförderung zur Verfügung stehenden Mittel übersteigt. Sollten mehrere Projekte die gleiche Platzierung im Ranking erhalten, aber hierfür nicht die Haushaltsmittel in der beantragten Höhe zur Verfügung stehen, werden die verfügbaren Mittel per Gießkannenprinzip prozentual auf die gleichplatzierten Projekte verteilt. Den Beschluss über die Verteilung der Mittel fasst der Kulturausschuss.

Zusätzlich wurden die Fördergrundsätze zur Bezuschussung von ortsansässigen Vereinen und Institutionen bei Veranstaltungen im Frechener Stadtsaal angepasst. Die neuen Fördergrundsätze legen keine Förderbeträge mehr für die einzelnen gebuchten Räume fest, sondern einen Mietkostenzuschuss in Höhe von 50 Prozent der berechneten Mietkosten. Hintergrund der Änderung ist, dass die alte Regelung nicht auf die verschiedenen tatsächlich praktizierten Mietmodelle anwendbar war.

Anträge auf Kulturförderung können wie bisher auch bis zum 10. März des jeweils laufenden Jahres bei der Stadt Frechen gestellt werden. Die Antragstellung kann über ein Online-Formular oder postalisch auf Vordruck erfolgen.

Die neue Kulturförderrichtlinie und die Fördergrundsätze zur Bezuschussung von ortsansässigen Vereinen und Institutionen im Frechener Stadtsaal sind auf der  Homepage (Öffnet in einem neuen Tab) einsehbar.

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