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Stadt Frechen

Stadt Frechen sucht Schiedsperson

Die Stadt Frechen sucht eine Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Frechen II. Die fünfjährige ehrenamtliche Tätigkeit der derzeitigen Schiedsperson, Herrn Daniel Biesenbach, endet zum 31.03.2024.

Der Schiedsamtsbezirk Frechen II umfasst den Bereich Frechen-Stadtmitte südlich des Freiheitsrings, der Toni-Ooms-Straße und der Kölner Straße. Weiterhin gehören die Stadtteile Bachem, Benzelrath, Grube Carl, Grefrath und Habbelrath zu diesem Bezirk.

Das Ehrenamt der Schiedsfrau oder des Schiedsmannes kann von Frauen und Männern übernommen werden, die zwischen 25 und 75 Jahre alt sind, die Befähigung zur Bekleidung öffentlicher Ämter haben, nicht unter Betreuung stehen und im Schiedsamtsbezirk wohnen. Die Bewerber:innen müssen ihren Wohnsitz in dem Schiedsamtsbezirk haben. Bewerbungen von Personen mit Migrationshintergrund sind besonders erwünscht.

Zur Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen besteht die Aufgabe der Schiedspersonen darin, festgefahrene Konfliktsituationen und verhärtete Fronten durch Verhandlungsgeschick aufzubrechen, und dadurch kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zivilrechtlicher und strafrechtlicher Art zu schlichten und durch Abschluss eines entsprechend zu protokollierenden Vergleichs zu beenden. Die Schiedsperson wird in vielfältigen Bereichen tätig, in Nachbarschaftsstreitigkeiten, bei der Beachtung der Hausordnung, bei Schmerzensgeld und sonstigen Schadenersatzansprüchen, aber auch in Fällen leichter Körperverletzung, des Hausfriedensbruchs, der Beleidigung oder der Sachbeschädigung. Entscheidende Voraussetzung für die Ausübung des Schiedsamts ist die Bereitschaft und die Fähigkeit, in Konfliktsituationen auf die Streitparteien einzugehen und durch eine geschickte Verhandlungsführung eine Kompromisslösung zu finden. Die Schiedspersonen werden für die Ausübung ihres Amtes durch regionale Fortbildungsveranstaltungen des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. hinreichend ausgebildet.

Die Dienstaufsicht über die Schiedspersonen übt der Direktor des Amtsgerichts Kerpen aus, die Sachkosten des Schiedsamts werden von der Stadt Frechen getragen. Zurzeit wird eine jährliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 1.200 Euro für die Bereitstellung des privaten Wohnraums für die Ausübung des Schiedsamts gezahlt. Die Wahl erfolgt für einen Zeitraum von 5 Jahren.

Interessenten werden gebeten, sich bis zum 30.11.2023 schriftlich bei der Rechtsabteilung der Stadt Frechen, Johann-Schmitz-Platz 1-3, 50226 Frechen, zu bewerben. Der Bewerbung sind ein Lebenslauf und ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis beizulegen.

Nähere Einzelheiten zum Amt der Schiedsperson können bei der Rechtsabteilung der Stadt Frechen unter Telefon 02234/ 501-1204 erfragt werden.

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