Inhalt anspringen

Stadt Frechen

Zweimal Beteiligung zum Lärm

Die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Frechen haben in zweifacher Weise Gelegenheit, sich an Lärmaktionsplanungen zu beteiligen. Einmal an der Lärmaktionsplanung der Stadt Frechen und darüber hinaus an der Lärmaktionsplanung an Schienenwegen des Bundes.

Die Stadt Frechen ist mit dem Start der Stufe 4 der Lärmaktionsplanung gesetzlich verpflichtet, bis zum 18. Juli 2024 erneut die Lärmsituation in ihren Gebieten zu untersuchen und entsprechende Aktionspläne zu erstellen. Die Inhalte und Anforderungen an Lärmaktionspläne ergeben sich aus Vorgaben der EU-Umgebungslärmrichtlinie. In Nordrhein-Westfalen unterstützt das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) die Kommunen bei der Lärmkartierung und übernimmt diese auch außerhalb der Ballungsräume vollständig.

Zur Umsetzung der Maßnahme hat die Frechener Stadtverwaltung in 2023 das Planungsbüro Planersocietät aus Dortmund, als integriert arbeitendes Verkehrsplanungsbüro, beauftragt, die Lärmaktionsplanung der Stufe 4 vorzunehmen. Die Gutachter werten die Lärmkartierungsdaten aus, beurteilen die Belastungssituation der Bevölkerung und entwickeln Handlungsstrategien und Maßnahmen, um den Lärm möglichst wirksam zu reduzieren. Im Rahmen einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wird allen Bürgerinnen und Bürgern Frechens die Möglichkeit gegeben, sich in die Aufstellung einzubringen und besonders gravierende Lärmbelastungen durch Straßenverkehr, mögliche ruhige Gebiete sowie Maßnahmenvorschläge zur Senkung des Lärms an die Gutachter zu melden. Dazu wird vom 23. November 2023 bis 1. Januar 2024 die E-Mailadresse  LAP-frechenplanersocietaetde freigeschaltet. Die Rückmeldungen werden vom Gutachterbüro ausgewertet und für die Verwaltung zusammengestellt. Im Anschluss wird der Entwurf des Lärmaktionsplanes erarbeitet, welcher dann voraussichtlich im Frühjahr 2024 in einer Sitzung des Ausschusses für Verkehr, Umwelt und Klima präsentiert sowie im Rahmen der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange zur Einsicht und Stellungnahme zur Verfügung gestellt werden soll. Alle Anmerkungen und Eingaben werden daraufhin bewertet und der finale Lärmaktionsplan verfasst. Für die Gültigkeit des Planes ist dieser abschließend durch die politischen Gremien zu beschließen. Dies ist nach aktuellem Zeitplan für Mai oder Juni 2024 vorgesehen.

Zeitgleich beginnt aktuell die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Lärmaktionsplanung in Runde 4 des Eisenbahn-Bundesamtes. Bis zum 2. Januar 2024 besteht für die Öffentlichkeit die Gelegenheit, dem Eisenbahn-Bundesamt Rückmeldungen zum Entwurf des Lärmaktionsplanes sowie zum Beteiligungsverfahren selbst zu geben. Eine Beteiligung für Bürgerinnen und Bürger ist über die Beteiligungsplattform auf  www.laermaktionsplanung-schiene.de (Öffnet in einem neuen Tab) möglich. Eine Registrierung ist für Bürgerinnen und Bürger nicht notwendig. Eine E-Mail-Adresse muss jedoch angegeben werden. Jede Person kann sich nur einmal beteiligen.

 

Erläuterungen und Hinweise

Diese Seite teilen:

Auf dieser Seite werden grundsätzlich nur technisch notwendige Cookies gesetzt, die keine Zustimmung erfordern. Eine statistische Auswertung erfolgt ausschließlich mit anonymisierten IP-Adressen. Dieser Auswertung können Sie unter nebenstehendem Link unter „Matomo Opt-Out“ widersprechen. Dort finden Sie auch weitere Informationen zum Datenschutz.

Datenschutz