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Stadt Frechen

Anmietung der städtischen Grillhütte

Ab dem 15. März 2024 steht die Grillhütte am Kurt-Bornhoff-Sportpark wieder zur Verfügung.

Die städtische Grillhütte kann bald wieder angemietet werden.

Anmietungen können ab dem 14. Februar 2024 bei der Abteilung Kultur, Freizeit und Sport der Stadt Frechen unter Telefon 02234/ 501-1358, per E-Mail an  sportstadt-frechende oder über die  Internetseite www.stadt-frechen.de (Öffnet in einem neuen Tab) erfolgen.

Gemäß der am 1. März 2011 vom Rat der Stadt Frechen beschlossenen Nutzungs- und Entgeltordnung beträgt das Nutzungsentgelt von Montag bis Donnerstag 40,00 Euro und Freitag bis Sonntag sowie an Tagen vor einem Feiertag 60,00 Euro. Die Kaution beträgt 100,00 Euro.

Die Grillhütte in Habbelrath wird in diesem Jahr aufgrund der Flüchtlingsbelegung in der Willi-Giesen-Halle nicht vermietet. Der Zeitpunkt der Fertigstellung der Grillhütten Herbertskaul und Rosmarpark steht noch nicht fest, daher kann ebenfalls keine Vermietung erfolgen. 

Weitere Informationen erhalten Sie unter  www.stadt-frechen.de (Öffnet in einem neuen Tab) oder der Rufnummer 02234/ 501-1358.

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