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Stadt Frechen

Gewährung von Zuschüssen zur Förderung der Kulturarbeit in der Stadt Frechen - Antragsschluss: 10. März 2024

Zur Förderung des kulturellen Lebens in der Stadt Frechen werden im Rahmen der im Haushaltsplan veranschlagten Mittel auf Antrag Zuschüsse nach den Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen zur Förderung der Kulturarbeit in der Stadt Frechen gewährt.

Kultur- und brauchtumstragenden Vereinen in Frechen, die bislang keine Fördermittel beantragt haben, können sich auf der Internetseite der Stadt Frechen unter  www.stadt-frechen.de/kulturfoerderung (Öffnet in einem neuen Tab) über die neue Richtlinie zur Gewährung von Zuschüssen zur Förderung der Kulturarbeit in der Stadt Frechen informieren, die zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist. Auf dieser Seite sind auch die Online-Formulare für die Beantragung von Zuschüssen eingestellt. Dies gilt auch für die Förderanträge von Einzelprojekten.

Anträge auf Kulturförderung können bis zum 10. März 2024 bei der Stadt Frechen eingereicht werden. Die Antragstellung kann per Online-Formular oder postalisch mit dem hinterlegten Formular erfolgen. Anträge, die nach der Antragsfrist bei der Stadt Frechen eingehen, werden nicht mehr berücksichtigt.

Bei Fragen rund um die Kulturförderung steht die Mitarbeiterin der Kulturabteilung der Stadt Frechen, Sabine Weber unter Telefon 02234/501-1352 oder per E-Mail an  sabine.weberstadt-frechende beratend zur Seite.

Zielgruppen der Fördermittel können sein: Frechener kulturelle Vereine, Gruppierungen, Initiativen und Einzelpersonen. 

Ziel der Kulturförderung ist es, bürgerschaftliches Engagement zu fördern und zu unterstützen, Kulturarbeit in der öffentlichen Wahrnehmung zu stärken, ein angemessenes Kulturangebot zu verwirklichen, die Erhaltung von Tradition und Brauchtum und

Zugänge und Chancengleichheit für alle in der Wahrnehmung und Gestaltung von Kunst und Kultur herzustellen und so der Diversität der Gesellschaft im kulturellen Leben gerecht zu werden.

Wer in diesem Jahr ein Einzelprojekt plant, das eventuell förderungswürdig ist, kann gerne Kontakt mit der Kulturabteilung aufnehmen. Für eine umfassende Beratung nehmen sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gerne die Zeit.

Der Stadtsaal genießt als kultureller Veranstaltungsraum in der Öffentlichkeit eine besondere Bedeutung.

Auf die neuen Fördergrundsätze zur Bezuschussung von ortsansässigen Vereinen und Institutionen bei Veranstaltungen im Frechener Stadtsaal, die zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten sind, wird im Rahmen der jeweils zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gesondert hingewiesen. 

Gefördert werden Veranstaltungen im Saal, Foyer oder Clubraum des Stadtsaales, die von Frechener Vereinen, die dem Stadtsportverband angehören oder als kulturtragend anerkannt sind, von Trägern der Jugend- und Sozialhilfe, die in Frechen aktiv sind, oder von Schulen und Parteien, die in Frechen ansässig sind, durchgeführt werden.

Diese Anträge auf Förderung von Mietkostenzuschuss werden in der Reihenfolge ihres Einganges bei der Stadt Frechen bearbeitet. Anträge finden nur Berücksichtigung, so lange entsprechende Haushaltsmittel vorhanden sind. 

Die Fördergrundsätze zur Bezuschussung von ortsansässigen Vereinen und Institutionen bei Veranstaltungen im Stadtsaal Frechen sind ebenfalls auf der Internetseite der Stadt Frechen unter Kulturförderung eingestellt.

Der Kulturausschuss der Stadt Frechen wird in seiner Sitzung am 28. Mai 2024 über die Bereitstellung der Zuschussmittel aus dem Kulturetat 2024 beraten. Aus diesem Grunde wird gebeten, die Anträge bis spätestens zum 10. März 2024 bei der Kulturabteilung der Stadt Frechen einzureichen.

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