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Stadt Frechen

Gründung einer neuen, zusätzlichen Grundschule in der Kernstadt

Die Gründung einer neuen, zusätzlichen Grundschule für die Stadt Frechen wird am Dienstag ein wichtiger Punkt auf der Tagesordnung des Schulausschusses sein.

Konkret geht es um eine zusätzliche 3-zügige Grundschule für den Bereich der Kernstadt (östlich der Innenstadt). Diese wird nach Vorstellung der Verwaltung zum Schuljahr 2025/2026 zu gründen sein und im Beginn vorübergehend an der Burgstraße in der Innenstadt beheimatet sein. Vorübergehend bedeutet, dass die Schule zu einem späteren Zeitpunkt an einem neuen, zunächst noch unbekannten Standort, entsteht.

Die politische Beratung des Fachausschusses wird unter anderem mit einer Reihe an Handlungsempfehlungen für die Stadtverwaltung verbunden sein. Dabei geht es auch um einen Namen für die neue Schule. Hier gibt es den Vorschlag, der Schule den Namen „Steinzeugschule“ zu geben. Hergeleitet wird der Schulname von der historischen Verbindung zur Herstellung von Steinzeuggefäßen. In Frechen wurden diese ohne Unterbrechung vom beginnenden 16. Jahrhundert bis ins späte 19. Jahrhundert produziert, wobei die Hauptproduktionsphase im 16. und 17. Jahrhundert lag. Das Spektrum umfasste vor allem Krüge für den Gebrauch in Privathaushalten und Schankstuben. Zu den bekanntesten Erzeugnissen der hiesigen Steinzeugproduktion zählen Bartmannkrüge, die für Frechen charakteristisch sind.

Bürgermeisterin Susanne Stupp: „Der Beschluss zur Gründung dieser zusätzlichen Grundschule ist ein bedeutender Schritt für uns in Frechen. Sie wird nicht nur ein wichtiger Bestandteil unserer Bildungslandschaft sein, sie wird auch den Grundstein für die Zukunft vieler Frechener Kinder in den kommenden Jahrzehnten legen. Ich freue mich sehr über die positive Entwicklung.“

Mit der Gründung der neuen Schule können auch Veränderungen von so genannten Schuleinzugsbereichen umgesetzt werden. Dies wird unter anderem dazu führen, dass der Schuleinzugsbereich der Ringschule angepasst werden kann. Teile aus dem bisherigen Einzug werden durch die neue Grundschule aufgefangen, was dazu führt, dass die Ringschule auf eine 3-Zügigkeit begrenzt werden kann. Gleiches gilt nach bisheriger Planung auch für die Burgschule.

Schul- und Bildungsdezernent Andreas Pöttgen: „Die Gründung der neuen Steinzeugschule ist ein notwendiger und mehr als positiver Schritt für unsere Stadt. Es ist dringend erforderlich, die bestehenden Grundschulstandorte in der Innenstadt zu entlasten. Das betrifft nicht nur die räumliche Situation. Es ist auch für die dort arbeitenden Lehrerinnen und Lehrer sowie die Kinder und natürlich auch deren Eltern erforderlich. Auch sie brauchen eine gewisse Form der Sicherheit, Sicherheit und Perspektive, die mit der Schule in Verbindung stehen. Die Schulfrage bewegt sehr. Wir müssen sicherstellen, dass wir sowohl die Sorgen des Schulpersonals, als auch die der Eltern ernst nehmen und angemessen darauf reagieren.“

Die Notwendigkeit zur Gründung einer neuen Grundschule sowie den wesentlichen Veränderungen für die bereits bestehenden Grundschulstandorte im Innen- und Kernstadtbereich wurden aktuell und inhaltlich im gültigen Schulentwicklungsplan für die Stadt Frechen identifiziert und niedergeschrieben. Die Beschlüsse hierzu fassten die Frechener Politikerinnen und Politiker in Frechen im Herbst des vergangenen Jahres.

Die fachliche Beratung im Schulausschuss endet am Dienstag mit einer Empfehlung für den Rat der Stadt Frechen. Dieser tagt am 2. Juli und wird entsprechende Beschlüsse zu fassen haben. Die Verwaltung wird dann beauftragt werden, der Bezirksregierung Köln die zur Gründung erforderlichen Unterlagen und Beschlüsse zur Verfügung zu stellen. 

Inhaltlich werden neben den Beschlüssen des Schulausschusses und des Rates auch die entsprechenden Begründungen und Angaben zur Festlegung der Anzahl der Eingangsklassen (Stichwort 3-Zügigkeit) abzugeben sein.

Zeitgleich mit dem Anmeldeverfahren der übrigen Grundschulen für das Schuljahr 2025/26 erfolgt nach bisheriger Einschätzung auch das Anmeldeverfahren für die neue Grundschule (Steinzeugschule). Hierfür stellt die Bezirksregierung eine Schulleiterin oder einen Schulleiter zur Verfügung. Werden an der neuen Steinzeugschule weniger als 50 Kinder angemeldet, kann die Grundschule nicht errichtet werden. Liegen mehr Anmeldungen vor, so wird das Genehmigungsverfahren durch die Bezirksregierung abgeschlossen.

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