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Stadt Frechen

Neue Sportförderrichtlinien

Die Stadt Frechen teilt mit, dass seit dem 1. Januar 2024 neue Sportförderrichtlinien gelten.

Nachdem die Sportentwicklungsplanung 2017-2021 einen Bedarf zur Änderung einiger Passagen der Sportförderrichtlinien festgestellt hat, wurde die Überarbeitung der Richtlinie bereits 2019 begonnen, konnte aber aufgrund von fehlenden personellen Ressourcen nicht abgeschlossen werden. Im Frühjahr 2023 wurde die Überarbeitung erneut von der CDU- und SPD-Fraktion angestoßen. Es wurde eine Projekt-AG gebildet, bestehend aus Vertretern der Fraktionen, dem Stadtsportverband und der Sportverwaltung der Stadt Frechen. Diese Projekt-AG traf sich an zwei Terminen, um über die Überarbeitung der Sportförderrichtlinien zu diskutieren und erste Entwürfe zu besprechen. Die Treffen verliefen positiv, so dass am 22. November 2023 im Betriebsausschuss für den Freizeit- und Bäderbetrieb und Sport beschlossen wurde, dass ab dem 1. Januar 2024 eine neue Version der Sportförderrichtlinie in Kraft treten wird. 

In der neuen Richtlinie wurden verschiedene Punkte angepasst, ergänzt und gestrichen.  Die Grundsätze der Förderung wurden überarbeitet. Zur Absicherung der Pauschalförderung gegenüber der Maßnahmenförderung wurde ein Mindestbetrag von 20 Prozent der Gesamtfördersumme für die Pauschalförderung festgelegt. Auf Wunsch der Vereine ist es jetzt möglich, neben der Aus- und Weiterbildung von qualifizierten Übungsleitenden, ebenfalls eine Förderung für die Aus- und Weiterbildung von jugendlichen Übungsleitenden, sowie Sporthelfer:innen zu erhalten. Die Förderung des Stadtsportverbandes wurde ebenfalls angepasst. Bisher war es so, dass der SSV einen Förderbetrag selbst vorschlug. In der neuen Richtlinie wurde festgehalten, dass der Zuschuss maximal 5.000 Euro betragen kann.

Der Anschaffungswert für geförderte Sportgeräte wurde auf mindestens 100 Euro festgesetzt, welcher mit bis zu 25 Prozent der Anschaffungskosten bezuschusst werden kann. Ausgenommen sind weiterhin Verbrauchsmaterialien wie Bälle, Bänder oder Leibchen. 

Für Vereinsjubiläen erhalten die Vereine nach der neuen Richtlinie einen einmaligen Zuschuss von 5 Euro für jedes Jahr des Bestehens, maximal 500 Euro, für jedes durch 25 teilbare Jubiläum. In der alten Richtlinie war nur ein Zuschuss für bestimmte Jubiläen (25-, 50-, 75-, 100- und 150-jähriges Bestehen) vorgesehen. 

Der Antrag für Sportförderung 2024 kann online auf der  Internetseite der Stadt Frechen (Öffnet in einem neuen Tab) oder per Post, über ein Formular ausgefüllt und bis zum 28. Februar 2024 eingereicht werden. Die Vereine wurden bereits darüber informiert, dass die Sportförderung für das Jahr 2024 ab sofort eingereicht werden kann.

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