Schwimmförderung
Maßnahmen zur Förderung der Schwimmfähigkeit 2021
Im Haushalt 2021 der Stadt Frechen sind Mittel in Höhe von insgesamt 20.000,- € für Maßnahmen zur Schwimmförderung vorgesehen.
Es ist möglich, sich ab sofort mit Ideen und Vorschlägen für Maßnahmen zur Schwimmförderung 2021 zu bewerben.
Nach den im Sportausschuss am 08.11.2018 beschlossenen Fördermodalitäten werden alle Zuschussanträge bis zum Stichtag 26.02.2021 gesammelt. Der Sportausschuss wird dann in seiner Sitzung am 26.05.2021 über die Verteilung der Fördermittel entscheiden.
Folgende Fördermodalitäten sind zu beachten:
Bewerbungsfrist:
• Bis spätestens 26.02.2021 (Datum Poststempel oder Eingang Email)
Ziele:
• Erreichen der Schwimmfähigkeit von nichtschwimmenden Kindern und Jugendlichen mit nachgewiesenem Hauptwohnsitz in Frechen in Form des Frühschwimmerabzeichens – Seepferdchen – und/oder Bronzeabzeichen
• Erreichen der Schwimmfähigkeit von nichtschwimmenden Erwachsenen ab 18 Jahren mit nachgewiesenem Hauptwohnsitz in Frechen in Form des Schwimmzeugnisses für Erwachsene und/oder Bronzeabzeichen.
Förderungsfähig:
•Sach- und Personalkosten für Projekte und Maßnahmen, die geeignet sind, o.g. Ziele nachvollziehbar/messbar zu erreichen.
•Nur Projekte und Maßnahmen, die in Frechen durchgeführt werden.
•Eine Doppelförderung bei weiteren Zuschussgebern ist ausgeschlossen.
Antragsberechtigt:
• Alle Frechener Sportvereine, Kindergärten, Schulen, Jugendhilfeträger sowie befähigte Organisationen und Gruppen
Auszahlung:
Erfolgt nach Beendigung der Maßnahme nach Vorlage des Verwendungsnachweises entsprechend dem Anteil der zu fördernden Teilnehmerinnen und Teilnehmer.
Verwendungsnachweis:
Der Verwendungsnachweis ist in Papierform auf dem Postweg vorzulegen.
Der Verwendungsnachweis muss enthalten: Quote erreichter Schwimmabzeichen, Nachweise über Aufwendungen, Teilnehmerlisten mit Vor- und Zunamen, Geburtsdatum, Meldeadresse, Bestätigung der fehlenden Schwimmfähigkeit vor Beginn der Maßnahme, Beschreibung des Grades der Schwimmfähigkeit /Kopie des abgelegten Schwimmabzeichens zum Ende der Maßnahme. (Bitte beachten Sie, dass aus datenschutzrechtlichen Gründen im Vorfeld im Einzelfall die schriftliche Einwilligung zur Übermittlung der benötigten Daten durch Sie einzuholen ist.)
Antragsstellung:
Es wird darum gebeten, beigefügten Vordruck zu verwenden! Alle Anträge werden dem Sportausschuss am 26.05.2021 in öffentlicher Sitzung zur Entscheidung über die Verteilung der Fördermittel vorgelegt.
Die Modalitäten und Möglichkeiten der Benutzung des Hallenbades fresh-open und des Freibades klären Sie bitte im Einzelfall unmittelbar mit dem Freizeit- und Bäderbetrieb ab, sobald die Coronaschutzverordnung das Schwimmen wieder zulässt.
Antragsvordruck Schwimmförderung 2021
Kontakt
Kontakt
- 02234 5011424
- 02234 5011528
- E-Mail senden
- weitere Informationen
Ort
Sascha Schaffner
Sachbearbeitung (Sporthallen - Vergabe von Nutzungszeiten, Verwaltung und Betrieb; Sportförderung; Schwimmförderung; Sportlerehrung; Vermietung kommunale Grillhütten)
Raum 12
Clangebäude Stadt Frechen
Hauptstraße 124-126
50226 Frechen
Barrierefreier Zugang
Zentraler Omnibusbahnhof: Buslinien 145, 710, 731, 783, 960, 964, 965, 976, 977, 980
Straßenbahnlinie 7: Haltestelle Rathaus
Zeiten
Persönliche Vorsprachen sind bis auf weiteres nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Montag |
08.30 - 12.30 Uhr |
Dienstag |
08.30 - 12.30 Uhr |
Mittwoch |
08.30 - 12.30 Uhr |
Donnerstag |
08.30 - 12.30 u. 14.00 - 18.00 Uhr |
Freitag |
08.30 - 12.30 Uhr |
Sportförderung
Richtlinien zur Förderung des Sports in der Stadt Frechen vom 13.12.2016
Die Sportförderung wird nach den „Richtlinien zur Förderung des Sports in der Stadt Frechen vom 13.12.2016“ und Prüfung unter sportlichem Aspekt des Stadtsportverbandes e.V. durch Beschluss des Sportausschusses festgelegt.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass gemäß Beschluss des Betriebsausschuss für den Bäderbetrieb und Sport vom 20.05.2010 verspätet eingehende Anträge bei der Zuschussbewilligung keine Berücksichtigung mehr finden.
Fahrkostenzuschüsse zu internationalen Meisterschaften in Deutschland, Deutschen Meisterschaften oder Landesmeisterschaften können unter Punkt 6 des Antragsvordruckes beantragt werden. Die Vereine, die eigene oder angemietete Sportanlagen unterhalten und Betriebskostenzuschüsse erhalten haben, bitte den beigefügten Verwendungsnachweis (Anlage II) für das zurückliegende Jahr ausgefüllt dem Antrag beifügen.
Es ist beabsichtigt das Vereinsverzeichnis der Frechener Sportvereine zu überarbeiten und zu aktualisieren, daher bitte im Vordruck des Verwendungsnachweises aktuelle Angaben machen. Sicherlich liegt es auch in Ihrem Interesse, die Ansprechpartner/innen, die Adresse etc. Ihres Vereins hier richtig zu hinterlegen, um in Zukunft eine schnellstmögliche und korrekte Kontaktaufnahme mit Ihrem Verein zu gewährleisten.
Falls Rückfragen zum Verfahren bzw. zu den Antragsvordrucken bestehen, bitte per Email: SportStadt-Frechende melden.
Kontakt
- 02234 5011424
- 02234 5011528
- E-Mail senden
- weitere Informationen
Ort
Sascha Schaffner
Sachbearbeitung (Sporthallen - Vergabe von Nutzungszeiten, Verwaltung und Betrieb; Sportförderung; Schwimmförderung; Sportlerehrung; Vermietung kommunale Grillhütten)
Raum 12
Clangebäude Stadt Frechen
Hauptstraße 124-126
50226 Frechen
Barrierefreier Zugang
Zentraler Omnibusbahnhof: Buslinien 145, 710, 731, 783, 960, 964, 965, 976, 977, 980
Straßenbahnlinie 7: Haltestelle Rathaus
Zeiten
Persönliche Vorsprachen sind bis auf weiteres nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
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