Inhalt anspringen

Stadt Frechen

Fischereischeine

Wer die Fischerei ausübt, muss einen Fischereischein besitzen. Nach Ablegen einer Fischereiprüfung kann unter Vorlage des Zeugnisses ein Fischereischein beantragt werden. Dieser kann für ein oder fünf Jahre ausgestellt werden. Die Erstausstellung des Fischereischeins ist für Personen ab 14 Jahren möglich.

Diese Seite teilen:

Auf dieser Seite werden grundsätzlich nur technisch notwendige Cookies gesetzt, die keine Zustimmung erfordern. Eine statistische Auswertung erfolgt ausschließlich mit anonymisierten IP-Adressen. Dieser Auswertung können Sie unter nebenstehendem Link unter „Matomo Opt-Out“ widersprechen. Dort finden Sie auch weitere Informationen zum Datenschutz.

Datenschutz