Führerschein
Bewohnerparkausweis
Der Bewohnerparkausweis berechtigt zum Parken in Bewohnerparkgebieten.
Jeder Bewohner erhält nur einen Parkausweis für ein auf ihn als Halter zugelassenes oder nachweislich von ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug.
Bewohner sind diejenigen Personen, die in diesem Gebiet tatsächlich wohnen und dort amtlich gemeldet sind. Im Kfz-Schein muss ebenfalls die Meldeadresse enthalten sein.
Notwendige Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung I im Original
- Sofern das Fahrzeug nicht auf den Antragsteller zugelassen ist, ist ein Überlassungsnachweis des Kraftfahrzeughalters erforderlich.
Hinweise:
- Gebühr: 26,00 € pro Jahr
- Der Bewohnerparkausweis kann für 1 - 3 Jahre ausgestellt werden
- Der Bewohnerparkausweis wird sofort ausgestellt
Formulare, die Sie herunterladen können
Kfz-Schein Ummeldung
Adressänderungen im Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung I können bei Umzug innerhalb von Frechen sowie bei Zuzug nach Frechen von einer Stadt im Rhein-Erft-Kreis im Bürgeramt vorgenommen werden.
Notwendige Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung I mit aktuellem TÜV (kleiner Fahrzeugschein)
- gültiges Ausweisdokument
Persönliches Erscheinen ist bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht nicht erforderlich.
Hinweise:
- Gebühr: 10,80 €