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Stadt Frechen

Einbürgerung

Wenn Sie beabsichtigen, die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung zu erlangen, stehen Ihnen die Rechtsgrundlagen des Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) zur Verfügung.

Herr Bauch steht Ihnen für die Erstberatung (außer mittwochs) telefonisch zur Verfügung unter der Rufnummer: 02234 501 1565.

Folgende Unterlagen werden für Ihre Einbürgerung benötigt: 

- der ausgefüllte Einbürgerungsantrag,

- die in dem Merkblatt angegebenen Unterlagen in Kopie. 

Sie können Ihre Unterlagen per Post oder per E-Mail einreichen. Möchten Sie Ihre Unterlagen persönlich abgeben, müssen Sie bitte vorher einen Termin unter der oben genannten Rufnummer vereinbaren.

Nachdem Sie Ihre Unterlagen abgegeben haben, werden diese zur weiteren Bearbeitung an den Rhein-Erft-Kreis geschickt.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Einbürgerungsbehörde des Rhein-Erft-Kreises: Tel.: 02271 83-0.

Kontakt

Kevin Bauch
Sachbearbeitung

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • picture alliance | dpa
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