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Stadt Frechen

Lebensbescheinigung

Als Nachweis kann die Rentenversicherung von Ihnen eine Lebensbescheinigung verlangen. Diese ist ein amtliches Dokument, welches von der zuständigen Stelle auf Antrag erteilt wird.

Sie können ohne Termin zu den Öffnungszeiten des Bürgeramtes vorsprechen!

Zum Nachweis, ob eine Person noch lebt, stellt das Bürgeramt eine Lebensbescheinigung aus. Auch persönliche Daten in vorbereiteten Formularen der Rentenstellen bestätigen wir Ihnen gerne. Ihre persönliche Vorsprache ist unbedingt erforderlich; Sie können sich nicht vertreten lassen.

Gebühren: 9,00 €


Soll die Lebensbescheinigung für die "Deutsche Rentenversicherung Bund" oder die "Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See" und ihre Regionalträger ausgestellt werden, ist die Lebensbescheinigung gebührenfrei. Ausländische Rentenversicherungen oder Betriebs- oder Zusatzrenten sind nicht gebührenfrei. Bitte bringen Sie einen gültiges Ausweisdokument mit.

Für die Lebensbescheinigung können Sie im Bürgeramt der Stadt Frechen zu den folgenden Zeiten vorsprechen:

Montag: 07:30 bis 12:30 Uhr 
Montag 14:00 bis 16:00 Uhr nur nach Terminvereinbarung
Dienstag 07:30 bis 12:30 Uhr
Dienstag: 14:00 bis 16:00 Uhr nur nach Terminvereinbarung
Mittwoch: 07:30 bis 12:30 Uhr
Donnerstag: 07:30 bis 12:30 Uhr / 14:00 bis 16:00 Uhr 
16:00 bis 18:00 Uhr nur nach Terminvereinbarung
Freitag: 07:30 bis 12:30 Uhr

Erläuterungen und Hinweise

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