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Namensrecht

Änderung des Vor- oder Familiennamens

Vor- oder (und) Familiennamen können in Ausnahmefällen auf Antrag geändert werden, wenn ein wichtiger Grund die Änderung rechtfertigt. Diese öffentlich-rechtliche Namensänderung wird im Einzelfall geprüft. Da die Motive sehr unterschiedlich sind, ist eine generelle Auskunft kaum möglich und wird nachfolgend nur beispielhaft benannt.
Eine Beratung vor Antragstellung wird dringend empfohlen. Zuständig: Rhein-Erft-Kreis, Frau Niesen, Tel.: 02271-8313234

 Namensänderung beantragen (Öffnet in einem neuen Tab)

Was kann ein wichtiger Grund für eine Namensänderung sein?
Anhaltspunkte hierfür können sich aus nachfolgender beispielhaften Darstellung ergeben:

  • Änderung von Sammelnamen (z.B.: Meyer, Müller, Schmidt, Schulz),
  • Änderung von anstößig oder lächerlich klingenden Namen,
  • Änderung von langen und besonders umständlichen Namen,
  • Änderung der Schreibweise von schwierigen Namen, Änderung von Namen fremdsprachigen Ursprungs, Änderung von Namen mit "ss" oder "ß" sowie Namen mit Umlauten.

Gebühren:
Änderung des Vornamens: 2,50 bis 256,00 Euro, Änderung des Familiennamens: 2,50 bis 1.022,00 Euro


Ehename

Seit dem 12.02.2005 ist es auch möglich den Familiennamen aus der Vorehe eines Verlobten zum Ehenamen zu bestimmen.


Wiederannahme des Geburtsnamens

Verwitwete oder rechtskräftig geschiedene Personen können Ihren Geburtsnamen oder alternativ auch den Namen wieder annehmen, den sie vor der letzten Eheschließung bis zur Bestimmung des Ehenamens geführt haben. Diese Erklärung wird beim Standesamt abgegeben. Erkundigen Sie sich bitte vorab telefonisch über die mitzubringenden Unterlagen.

Die Gebühr für die Wiederannahme eines früheren Namens beträgt 21,00 Euro.


Änderung der Reihenfolge der Vornamen

Ab dem 01.11.2018 können Personen gem. § 45a PStG eine Erklärung zur Änderung der Reihenfolge der Vornamen abgegeben.

 

Voraussetzung dafür ist, dass der Name einer Person deutschem Recht unterliegt und sie mehrere Vornamen hat. Dann kann deren Reihenfolge durch Erklärung des Namenträgers gegenüber dem Standesamt neu bestimmt werden (Vornamensortierung). Eine Änderung der Schreibweise der Vornamen sowie das Hinzufügen von neuen Vornamen oder das Weglassen von Vornamen ist dabei nicht zulässig.

Für die Erklärung zur Änderung der Reihenfolge benötigen Sie folgende Unterlagen:
- aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
gültiger Personalausweis oder Reisepass

Die Gebühr für die Änderung der Reihenfolge der Vornamen beträgt 30,00 Euro.

Es wird darauf hingewiesen, dass nach Änderung der Reihenfolge der Vornamen ein neuer Personalausweis und/oder Reisepass gebührenpflichtig beantragt werden muss.

Erläuterungen und Hinweise

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