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Stadt Frechen

Ummeldung Kfz-Schein

Sie können ohne Termin zu den Öffnungszeiten des Bürgeramtes vorsprechen!


Wenn Sie nach Frechen gezogen sind und sich hier mit Hauptwohnsitz angemeldet haben, müssen Sie Ihr Kraftfahrzeug unverzüglich (= ohne schuldhafte Verzögerung) hier ummelden. Adressänderungen im Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung I können bei Umzug innerhalb von Frechen sowie bei Zuzug nach Frechen von einer Stadt im Rhein-Erft-Kreis im Bürgeramt vorgenommen werden.

Die Neuzuteilung eines Kennzeichens ist nicht mehr erforderlich. Das Kraftfahrzeug muss jedoch wie bisher umgemeldet werden. 

Notwendige Unterlagen:

- Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung I im Original

- Personalausweis oder Pass

Bei Vertretung durch eine bevollmächtigte Person sind zusätzlich vorzulegen:

- Vollmacht
- Personalausweis oder Pass des Vollmachtgebers oder der Vollmachtgeberin und der bevollmächtigten Person

Hinweise:

Gebühr: 10,80 € 

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • wikipedia
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