Diese Sondernutzung kann auf Antrag genehmigt werden, wenn vor allem verkehrliche Behinderungen ausgeschlossen sind.
Sondernutzungen sind insbesondere:
- Aufstellung von Tischen und Stühlen (Außengastronomie)
- Aufstellung von Verkaufständern/Verkaufsauslagen
- Aufstellung von Informationsständen
- Aufstellung von Containern
- Aufstellung von Gerüsten, Baustelleneinrichtung
- Aufhängen von Plakaten
- Nutzung öffentlicher Fläche für z.B. Straßenfest
- oder Lagerung von Gegenständen
Geregelt wird die Thematik im Straßen- und Wegegesetz (StrWG NRW) sowie in der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen (Sondernutzungssatzung) der Stadt Frechen in der zur Zeit gültigen Fassung.
Willi Braun
Sachbearbeitung
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