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Stadt Frechen

Sondernutzung

Jede Inanspruchnahme öffentlicher Straßen, Wege und Plätze, die über das Begehen und Befahren im Rahmen der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften (Gemeingebrauch) hinausgeht, bedarf als Sondernutzung der Erlaubnis.

Diese Sondernutzung kann auf Antrag genehmigt werden, wenn vor allem verkehrliche Behinderungen ausgeschlossen sind.

Sondernutzungen sind insbesondere:

  • Aufstellung von Tischen und Stühlen (Außengastronomie)
  • Aufstellung von Verkaufständern/Verkaufsauslagen
  • Aufstellung von Informationsständen
  • Aufstellung von Containern
  • Aufstellung von Gerüsten, Baustelleneinrichtung
  • Aufhängen von Plakaten
  • Nutzung öffentlicher Fläche für z.B. Straßenfest
  • oder Lagerung von Gegenständen

Geregelt wird die Thematik im Straßen- und Wegegesetz (StrWG NRW) sowie in der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen (Sondernutzungssatzung) der Stadt Frechen in der zur Zeit gültigen Fassung.

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Stadt Frechen
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