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Stadt Frechen

Urkundenservice

Allgemeiner Hinweis

Urkunden können persönlich abgeholt werden

Grundsätzliches

Bestellungen über die Internetseiten privater Anbieter können zusätzliche Kosten verursachen und stehen in keinerlei Zusammenhang mit dem Standesamt Frechen.

Anforderungen können persönlich, schriftlich oder per Email gestellt werden.

Schriftliche Anforderungen richten Sie bitte an das Standesamt Frechen, Johann-Schmitz-Platz 1-3, 50226 Frechen. Sie können hierzu auch gerne das Formular zur Urkundenanforderung verwenden..

Anforderungen per Email richten Sie bitte an urkundenservicestadt-frechende.

Sie können hierzu auch gerne das Formular zur Urkundenanforderung verwenden. 

Gebühren:

Zur Begleichung der Gebühren können Sie das SEPA-Lastschriftmandat  (Einzugsermächtigung, siehe unten) nutzen oder Sie erteilen uns unter Angabe Ihrer IBAN eine einmalige Einzugsermächtigung.

Bitte fügen Sie immer eine Kopie Ihres Personalausweises mit Vor- und Rückseite bei und geben Ihre Telefonnummer mit an.

Wegen der starken Nachfrage an Urkunden kann die Bearbeitungszeit der schriftlichen Urkundenanforderungen in Einzelfällen bis zu zwei Wochen benötigen. 

Bitte sehen Sie von Rückfragen zum Bearbeitungsstand ab.

Personenstandsurkunden werden nur für betroffene oder beteiligte Personen ausgestellt. Anspruch auf die Ausstellung von Urkunden hat demnach nur die Person selbst, auf die sich der Eintrag bezieht, deren Ehegatte sowie die Vorfahren und Abkömmlinge. Andere Personen, also auch Geschwister, Onkel, Tante etc. müssen ein berechtigtes Interesse nachweisen oder eine schriftliche Vollmacht einer berechtigten Person beibringen!

Urkunden zur Vorlage bei der Rentenversicherung

Zur Vorlage bei der Rentenversicherung erhalten Sie eine Urkunde gebührenfrei.

Bitte fügen Sie hierzu eine Kopie des Schreibens des Rententrägers Ihrer Bestellung bei. 

Eheurkunde/beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister

Die Eheurkunde wird bei der Eheschließung erstellt und nur dort ausgestellt, wo die Ehe geschlossen wurde. Sie erhalten daher beim Standesamt Frechen nur Eheurkunden von Ehen, die auch hier in Frechen geschlossen wurden.

Die Gebühren betragen für die erste Urkunde 10,00 Euro, für jede weitere Urkunde 5,00 Euro zuzüglich Porto bei Versand.

Geburtsurkunde/beglaubigte Ablichtung aus dem Geburtenregister

Eine Ausfertigung kann nur von dem Standesamt ausgestellt werden, welches die Geburt beurkundet hat. Sie erhalten daher beim Standesamt Frechen nur Geburtsurkunden/Geburtenregister von Personen, die in Frechen geboren wurden

Die Gebühren betragen für die erste Urkunde 10,00 Euro, für jede weitere Urkunde 5,00 Euro zuzüglich Porto bei Versand.

Ausstellung von Sterbeurkunden

Nicht selten müssen Ereignisse und Tatsachen durch Urkunden nachgewiesen werden, z.B. um eine Erbangelegenheit vor dem Nachlassgericht zu regeln oder private und gesetzliche Versicherungsleistungen in Anspruch nehmen zu. Dazu ist oftmals eine Sterbeurkunde erforderlich. Die Urkunde kann jedoch nur von dem Standesamt ausgestellt werden, wo der Sterbefall beurkundet wurde. Sie erhalten daher beim Standesamt Frechen nur Sterbeurkunden von Personen, die in Frechen verstorben sind.

Hierzu sind ggf. der Nachweis des rechtlichen Interesses oder der Verwandtschaft sowie Angaben über den Verstorbenen (Name, Sterbetag, persönliche Daten) notwendig.

Die Gebühren betragen für die erste Urkunde 10,00 Euro, für jede weitere Urkunde 5,00 Euro zuzüglich Porto bei Versand.

Internationale Urkunden (Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunde)

Die mehrsprachigen internationalen Urkunden dienen insbesondere zum Gebrauch im Ausland. Die Urkunden können jedoch nur von dem Standesamt ausgestellt werden, welches den Personenstandsfall beurkundet hat. 

Die Gebühren betragen für die erste Urkunde 10,00 Euro, für jede weitere Urkunde 5,00 Euro zuzüglich Porto bei Versand.

 

 

Ezgi Albayrak
Sachbearbeitung (Urkundenservice)
Michael Müller
Sachbearbeitung (Urkundenservice)

Erläuterungen und Hinweise

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