Nach Auffassung der Verwaltung stellen die derzeitige Corona-Lage und die damit für die Gastronomiebetriebe ohnehin einhergehenden Beschränkungen, Einnahmeausfälle und gestiegene Kosten für Hygienemaßnahmen und ähnliche Dinge derzeit einen Ausnahmefall dar, der einen Verzicht auf die sonst üblichen Gebühren möglich macht.
Auch Anträge auf eine mögliche Erweiterung der Außengastronomie für öffentliche Flächen wurden in den vergangenen Tagen auf Wunsch einiger Gastronomie-Betreiberinnen und -Betreibern durch die Verwaltung geprüft und genehmigt. Die Grenzen einer Erlaubnis bestehen unverändert, wo andere rechtliche Zwänge oder Gegebenheiten dem entgegenstehen. Bereits im Vorfeld des aktuellen Beschlusses wurden in Frechen Lösungen mit Gastronomiebetrieben vereinbart.