Historisches
Historisches
Im Bestattungswesen, als wichtiger Teil der Kultur einer jeden Gesellschaft, spiegeln sich doch mehr Fürsorge, Gemeinsinn und Liebe wider, als mancher glauben mag. Der Umgang mit dem Tod, die Fürsorge „danach", stellen sich als gesellschaftliche, soziale und auch kulturelle Erhaltung von Werten dar.
Bei der Entwicklung der Begräbnissitten, insbesondere hier im Rheinland, sind in der jüngeren Geschichte einige Veränderungen festzustellen.
Überlieferungen um Tod und Begräbnis zeigen, dass der Tod bis weit ins 20. Jahrhundert hinein ein öffentliches Ereignis war, das die Alltagswirklichkeit einer ganzen Gemeinde betraf. Lag ein Familienmitglied im Sterben, füllte sich das Haus mit Angehörigen, Freunden und Nachbarn, um den Sterbenden zu ehren und persönlich von ihm Abschied zu nehmen.
Nach dem Tode lud ein sogenannter Todansager die gesamte Gemeinschaft zur Totenwache, zum Begräbnis und zur Seelenmesse ein.
Die Totenwache begann mit der festlichen Einkleidung des Verstorbenen zum Begräbnis. Danach wurde der Leichnam im Haus aufgebahrt, und zwar nach alter Tradition auf einem Strohlager.
Dem Gedenken an den Toten sowie der Fürbitte für sein jenseitiges Leben galt das Seelenamt, das vor dem Begräbnis abgehalten wurde. Die Beerdigung erfolgte vom Haus des Verstorbenen. Die Leiche wurde nochmals vor dem Haus aufgebahrt und vom Pfarrer eingesegnet.
Nach dem Gottesdienst versammelten sich die Nachbarn in einer Gastwirtschaft, um dort zu frühstücken. Hierzu hatte ein Bäcker „Beerdigungskuchen", meistens Streuselkuchen, geliefert. Dazu gab es Kaffee. Frauen aus der Nachbarschaft bedienten die Gäste, denen nachher auch noch ein Bier mit Korn spendiert wurde. Um die Mittagszeit gingen die Angehörigen der Trauerfamilie mit ihren Verwandten nach Hause, um dort das Mittagsmahl einzunehmen. Das war auch für die Nachbarn das Zeichen zum Aufbruch; bis auf die Unentwegten, die auf eigene Kosten „das Fell versoffen"; dieser Brauch hat sich bis zum heutigen Tage erhalten.
Heute findet der Gottesdienst vor oder auch nach der Beisetzung statt. In den meisten Fällen wird in der Trauerhalle auf dem Friedhof nochmals eine Trauer- oder Aussegnungsfeier abgehalten; anschließend erfolgt von dort aus die Beisetzung. Diese Trauerfeier kann aber auch direkt am offenen Grabe stattfinden.
Hierzulande ist die am weitesten verbreitete und bekannteste Form der Bestattung die Erdbestattung. Vor über 120 Jahren wurde in Gotha / Thüringen das erste Krematorium gebaut und damit eine „neue" Bestattungsform eingeführt. Andere Städte folgten diesem Beispiel nur zögernd. Erst im zwanzigsten Jahrhundert, etwa um die Zeit des 1. Weltkrieges, begann man die Verbrennung der Toten bewusst zu fördern. Inflation und Ebbe in den kommunalen Kassen, aber auch beim Bürger, ließen die Einsicht wachsen, dass mit der Urnenbeisetzung eine bessere Begräbnisform gegeben ist. Seither hat sich die Zahl der Feuerbestattungen bis zum heutigen Tage ständig erhöht. Der heutige Durchschnitt liegt im Bundesgebiet bei über 30 %, ist aber entsprechend der konfessionellen Aufteilung in den Ländern und Gemeinden sehr unterschiedlich. In Frechen macht der Anteil der Urnenbeisetzungen bereits fast 70 % aus.
Sarg- und Urnenbeisetzungen sind gesetzlich gleichgestellt. Daher findet man auf allen städtischen Friedhöfen diese beiden Formen der Bestattung. Die Stadt Frechen legt besonderen Wert darauf, dass alle Formen der Bestattung im gleichen, würdigen Rahmen durchgeführt werden.
Bei der Wahl des Grabes bestehen allerdings hinsichtlich des Preises Unterschiede. So wird zum Beispiel grundsätzlich zwischen einer Reihen- und einer Wahlgrabstelle unterschieden.
Frechener Friedhöfe
Frechener Friedhöfe
Seit Jahrhunderten werden die Toten eines Ortes auf Friedhöfen bestattet. Manche Städte haben hierfür Zentralfriedhöfe angelegt, andere wiederum besitzen mehrere, kleine Ortsteilfriedhöfe. In der Stadt Frechen gibt es derzeit 10 Friedhöfe.
St. Audomar - Hauptfriedhof -
Anschrift: Frechen-Innenstadt, Othmarstraße
Größe: 99.734 qm
Besonderheiten:
Hier werden auch die Bestattungsformen „anonymes Grab", „pflegefreies Grab" sowie "Baumbestattung" angeboten.
Evangelischer Friedhof
Anschrift: Frechen-Innenstadt, Alte Straße
Größe: 2.645 qm
Besonderheiten:
Ehemaliger Friedhof der evangelischen Kirchengemeinde, wird von der Stadt Frechen unterhalten
Der evangelische Friedhof ist durch Ratsbeschluss vom 09.04.2013 in seiner Nutzung insoweit eingeschränkt, als das ab dem 01.01.2014 Bestattungen nur noch in bereits zu diesem Zeitpunkt vorhandenen Wahlgrabstätten durchgeführt werden. Eine neue Grabstätte als Wahl- oder Reihengrabstätte kann vom jeweiligen Bestattungspflichtigen auf diesem Friedhof nicht mehr erworben werden.
Bachem
Anschrift: Frechen-Bachem, An der Fließ
Größe: 20.288 qm
Besonderheiten:
Hier wird ab 2014 ebenfalls die Sonderform "pflegefreies Grab" angeboten.
Buschbell-alt
Anschrift: Frechen-Buschbell, Adam-Schall-Straße
Größe: 5.005 qm
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Der Friedhof Buschbell-alt ist durch Ratsbeschluss vom 09.04.2013 in seiner Nutzung insoweit eingeschränkt, als das ab dem 01.01.2014 Bestattungen nur noch in bereits zu diesem Zeitpunkt vorhandenen Wahlgrabstätten durchgeführt werden. Eine neue Grabstätte als Wahl- oder Reihengrabstätte kann vom jeweiligen Bestattungspflichtigen auf diesem Friedhof nicht mehr erworben werden.
Buschbell-neu
Anschrift: Frechen-Buschbell, Am Apostelhof
Größe: 7.548 qm
Königsdorf Süd
Anschrift: Frechen-Königsdorf, Augustinusstraße
Größe: 14.920 qm
Besonderheiten:
Der Friedhof wurde im Rahmen der kommunalen Neugliederung im Jahr 1975 von der ehemaligen Gemeinde Lövenich übernommen.<br><br>
Der Friedhof Königsdorf-Süd ist durch Ratsbeschluss vom 09.04.2013 in seiner Nutzung insoweit eingeschränkt, als das ab dem 01.01.2014 Bestattungen nur noch in bereits zu diesem Zeitpunkt vorhandenen Wahlgrabstätten durchgeführt werden. Eine neue Grabstätte als Wahl- oder Reihengrabstätte kann vom jeweiligen Bestattungspflichtigen auf diesem Friedhof nicht mehr erworben werden.
Königsdorf-Nord
Anschrift: Frechen-Königsdorf, Freimersdorfer Weg
Größe: 14.521 qm
Besonderheiten:
Der Friedhof wurde im Rahmen der kommunalen Neugliederung im Jahr 1975 von der ehemaligen Gemeinde Lövenich übernommen.
Hier wird ab 2014 ebenfalls die Sonderform "pflegefreies Grab" angeboten.
Habbelrath
Anschrift: Frechen-Habbelrath, Antoniusstraße
Größe: 15.763 qm
Besonderheiten:
Der Friedhof wurde im Rahmen der kommunalen Neugliederung im Jahr 1975 von der ehemaligen Gemeinde Türnich übernommen.
Aufgrund der schwierigen Bodenverhältnisse werden hier keine Tiefgräber angeboten.
Hier wird ab 2014 ebenfalls die Sonderform "pflegefreies Grab" angeboten.
Grefrath
Anschrift: Frechen-Grefrath, Beethovenstraße
Größe: 21.509 qm
Besonderheiten:
Der Friedhof wurde im Rahmen der kommunalen Neugliederung im Jahr 1975 von der ehemaligen Gemeinde Türnich übernommen.
Der Friedhof Grefrath ist durch Ratsbeschluss vom 09.04.2013 in seiner Nutzung insoweit eingeschränkt, als das ab dem 01.01.2014 Bestattungen nur noch in bereits zu diesem Zeitpunkt vorhandenen Wahlgrabstätten durchgeführt werden. Eine neue Grabstätte als Wahl- oder Reihengrabstätte kann vom jeweiligen Bestattungspflichtigen auf diesem Friedhof nicht mehr erworben werden.
Parkfriedhof
Anschrift: Frechen-Königsdorf, Dechant-Hansen-Allee
Besonderheiten:
Der Friedhof wird vom Orden der Genossenschaft der Cellitinnen eigenständig geführt: Die Stadt Frechen wird hier nur auf gesonderten Auftrag tätig. Es werden keine ordensfremden Beerdigungen durchgeführt.
Judenfriedhof
Anschrift: Frechen-Innenstadt, Dr.-Schultz-Straße
Größe: 2.179 qm
Besonderheiten:
Es handelt sich um den Friedhof der ehemaligen jüdischen Gemeinde. Besonders anzumerken ist, dass für diese Gräber ewiges Ruherecht besteht. Bestattungen werden keine mehr durchgeführt. Durch die Stadt Frechen erfolgt lediglich die Grünunterhaltung.
Friedhofsentwicklung
Friedhofsentwicklung in Frechen
In der Sitzung des Rates am 09.04.2013 der Stadt Frechen wurde eine umfangreiche Vorlage der Verwaltung zum Thema „Friedhofsentwicklung“ beraten.
Hierbei handelt es sich um einen weitreichenden Beschluss, der Beginn eines langfristigen Prozesses mit Auswirkungen für die Zukunft der Friedhöfe im Stadtgebiet Frechen beinhaltet. Da gerade im komplexen Bereich Friedhofswesen nur in sehr langen Zeiträumen rechtssicher zu planen ist, wurde die grundlegende Entscheidung in der Ratssitzung eingeleitet.
Nachfolgend hat die Friedhofsverwaltung die wichtigsten Fakten der Sitzungsvorlage zusammengefasst.
Im Jahr 2008 wurde der interfraktionelle „Arbeitskreis Friedhofsentwicklung“ durch Ratsbeschluss ins Leben gerufen. Eine bis dahin fehlenden Friedhofskonzeption wurde für jeden der neun städtischen Friedhöfe durch eine Bestandsaufnahme und die Auswertung statistischer Daten erstellt.
Schon bald zeichnete sich im Ergebnis ein fortdauernder Wandel in der Bestattungskultur mit Tendenz von Erd- zu Urnenbeisetzungen und zu neuen pflegefreien Bestattungsformen ab. Die bis Ende der 1990er Jahre überwiegend gewählte Grabart des „klassischen“ Familiengrabes wurde wesentlich seltener gewählt als zuvor. Ausgehend von der Erkenntnis, dass in Zukunft zumindest keine Friedhofserweiterungen erforderlich sein werden, beschloss der Rat im Jahr 2011 den Wegfall von sogenannten Friedhofserweiterungsflächen. Diese im Flächennutzungsplan ausgewiesenen Reserveflächen, die bisher anderweitig genutzt wurden (z.B. als Waldfläche am ehemaligen „Belgierlager“) und Bedarf als Friedhof hätten angelegt werden können, wurden für andere Nutzungen freigegeben.
Eine im Mai 2012 erfolgte Aktualisierung der Friedhofsbedarfsplanung bestätigte den sich weiter fortführenden Wandel in der Bestattungskultur mit der Folge geringeren Flächenbedarfs. Urnengräber benötigen weniger Friedhofsfläche als Erdgräber und die vermehrte Rückgaben von Wahlgrabstätten, die nach dem Willen der Nutzungsberechtigten nicht mehr als Familiengrabstätte erhalten bleiben sollen, hält an. So wurden in den vergangenen Jahren immer mehr Familiengräber zurückgegeben als Wahlgräber neu nachgefragt. Auf dem Friedhof St. Audomar wurden im Vergleichszeitraum beispielsweise 167 Grabstellen zurückgegeben; nur 30 Stellen wurden neu angelegt.
Eine erforderliche Reduzierung von Friedhofsflächen mit dem Ziel der langfristigen Gebührenstabilisierung kann auf zweierlei Arten erfolgen. Durch Teilschließungen einzelner Friedhofsteile würden Teilbereiche von der Nutzung ausgeschlossen; der Friedhof als solches mit gesamter Infrastruktur würde weiter bestehen bleiben.
Eine „Zusammenführung“ von Friedhöfen in benachbarter geographischer Lage wäre wesentlich effizienter, da neben der Reduzierung intensiv bewirtschafteter Flächen mit dieser Maßnahme langfristig auch Aufwand für Infrastruktur der Friedhöfe entfallen könnte. Jedoch sollte für alle Bürger der Stadt Frechen ein Friedhof in zumutbarer Nähe zur Verfügung stehen.
Im Detail wurden im Arbeitskreis Friedhofsentwicklung die einzelnen Friedhöfe je „Siedlungsbezirk“ betrachtet und erarbeitet, welcher Friedhof langfristig erhalten bleiben soll.
bleibt erhalten | läuft aus | |
Innenstadt | Hauptfriedhof St. Audomar | Evangelischer Friedhof |
Königsdorf/ Neufreimersdorf | Königsdorf Nord | Königsdorf Süd |
Buschbell/ Hücheln | Buschbell-neu | Buschbell-alt |
Grefrath/ Habbelrath | Habbelrath | Grefrath |
Der Friedhof Bachem bleibt ebenfalls weiterhin bestehen, da eine zusammenhängende Betrachtung mit anderen Friedhöfen nicht sinnvoll ist.
Eine mögliche Vorgehensweise für die auslaufenden Friedhöfe wird nachfolgend beispielhaft dargestellt:
09.04.2013 | Beschluss des Rates über die Einschränkung der Nutzung einzelner Friedhöfe zum 01.01.2014 |
ab 01.01.2014 | Einschränkung der Nutzung einzelner Friedhöfe insoweit, dass nur in vorhandenen Gräbern weiter beigesetzt werden kann, keine Neuverkäufe mehr. In „Familiengräbern“ kann weiter beigesetzt werden. |
bis 31.12.2033 | Bestattung nur noch in bereits vor 2014 vorhandenen Wahlgräbern (Familiengräbern) |
zum 01.01.2034 | Formeller Beschluss des Rates der Stadt Frechen zur Schließung mit der Folge, dass auch in bisher vorhandenen Wahlgräbern keine neue Beisetzung mehr vorgenommen werden darf |
ab 01.01.2054 | Letzte Ruhefristen und Nutzungsrechte sind abgelaufen. Es kann eine „Karenzzeit“ festgelegt werden, die beispielsweise 10 Jahre beträgt und in der keinerlei Änderungen in der Anlage vorgenommen werden. |
01.01.2064 | Beschluss des Rates der Stadt Frechen über die Entwidmung und Zuführung einer anderen Nutzung beispielsweise als Grünanlage/ Park |
Nach der Entwidmung eines Friedhofs zu einem späteren Zeitpunkt soll die weitere Nutzung der Flächen unter Berücksichtigung städteplanerischer Aspekte erfolgen. So können ehemalige Friedhofsflächen zur Schaffung und Erhaltung eines qualitätsvollen Lebensumfeldes in Form von Grünanlagen oder Parks als „Grüne Oase im Ort“ für Bürgerinnen und Bürger dienen. Keinesfalls sollen diese Flächen einer anderen Nutzung, insbesondere keiner Bebauung jedweder Art zur Verfügung stehen.
Anzumerken ist noch, dass sämtliche Kriegsgräberanlagen und Ehrengräber, die „auf ewig“ bestehen bleiben, bei einer Umwandlung in die Gestaltung von Parkanlagen integriert werden und weiter gepflegt werden (vergleichbar der Nutzung „alter“ Teil des Friedhofes St. Audomar).
Auf den zu erhaltenden Friedhöfen soll das Angebot an Bestattungsmöglichkeiten weiter ausgebaut werden. So ist beabsichtigt, ab 2014 auf den Friedhöfen Bachem Königsdorf-Nord und Habbelrath zukünftig pflegefreie Erd- und Urnengräber anzulegen, die bisher nur auf dem Frechener Hauptfriedhof angeboten werden.
Bei zukünftiger Kalkulation kann eine Steigerung der Friedhofsgebühren jedoch nicht ausgeschlossen werden. Bedingt durch die Einführung weiterer Grabarten auf den Stadtteilfriedhöfen und der daraus einhergehenden Erstanlage neuer Grabfelder wird dies zunächst zu Kostensteigerungen führen.