Mittels örtlicher Bauvorschriften kann die Gestaltung von Gebäuden (z. B. Dachform, Materialien, ...) und Grundstücken (z. B. Einfriedungen, Begrünung, ...) geregelt werden. Diese Vorschriften können verbunden mit einem Bebauungsplan oder als gesonderte Satzung vom Rat der Stadt beschlossen werden und sind zu beachten.
Gestaltungssatzungen
Hier finden Sie die Gestaltungssatzungen.