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Freizeit- und Bäderbetrieb

Haus und Badeordnung

  1. Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit in den Bädern und der Sauna.
  2. Die Haus- und Badeordnung ist für alle Badegäste verbindlich. Mit dem Lösen der Eintrittskarte erkennt jeder Besucher diese Ordnung sowie alle sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Anordnungen an.
  3. Die Badeeinrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Bei missbräuchlicher Benutzung, schuldhafter Verunreinigung oder Beschädigung haftet der Badegast für den Schaden.
  4. Die Badegäste sind verpflichtet, alles zu unterlassen, was einen geordneten und sicheren Badebetrieb stört. Entsprechende Anweisungen des Personals sind unbedingt zu beachten.
  5. Das Rauchen ist in allen Räumen des Hallenbades einschließlich der Sauna gesetzlich nicht gestattet. Im Freibad ist das Rauchen nur außerhalb des Umkleide-, Sanitär- und Badebereiches gestattet.
  6. Behälter aus Glas dürfen im Umkleide-, Sanitär-, Sauna- und Badebereich nicht benutzt werden.
  7. Das Personal des Bades übt gegenüber allen Besucherinnen und Besuchern das Hausrecht aus. Besucherinnen und Besucher, die gegen die Haus- und Badeordnung verstoßen, können vorübergehend oder dauernd vom Besuch des Bades ausgeschlossen werden. In solchen Fällen wird das Eintrittsgeld nicht zurückerstattet.
  8. Wünsche, Anregungen und Beschwerden nimmt das Aufsichtspersonal bzw. die Betriebsleitung entgegen.
  9. Fundgegenstände sind an das Personal abzugeben. Über Fundgegenstände wird nach den gesetzlichen Bestimmungen verfügt.
  10. Den Badegästen ist es nicht erlaubt: Musikinstrumente, Tonwiedergabegeräte (außer Walkmans) oder Fernsehgeräte mit in die Anlagen zu bringen; Fremde Personen ohne deren Einwilligung zu fotografieren oder zu filmen.
  11. Nichtschwimmer haben geeignete Schwimmhilfen zu tragen.

II. Öffnungszeiten und Zutritt

  1. Die Öffnungszeiten und der Einlassschluss werden öffentlich bekanntgegeben.
  2. Die Betriebsleitung kann die Benutzung des Bades und der Sauna ganz oder in Teilen einschränken.
  3. Der Zutritt ist nicht gestattet:
    ◦ Personen, die unter Einfluss berauschender Mittel stehen.
    ◦ Personen, die Tiere mit sich führen.
    ◦ Personen mit ansteckenden und Anstoß erregenden Krankheiten.
  4. Für Kinder unter 7 Jahren ist die Begleitung einer volljährigen Begleitperson erforderlich.
  5. Personen, die sich ohne fremde Hilfe nicht sicher fortbewegen können, ist die Benutzung der Bäder nur zusammen mit einer geeigneten Begleitperson gestattet.
  6. Jeder Badegast muss im Besitz eines gültigen Eintrittsausweises für die entsprechende Leistung sein. Weitere Regelungen enthält die Entgeltordnung. Verlorene Eintrittsausweise werden nicht erstattet.

III. Haftung

  1. Die Badegäste benutzen die Bäder und Sauna einschließlich der Spiel- und Sporteinrichtungen auf eigene Gefahr, unbeschadet der Verpflichtungen des Betreibers, die Bäder und ihre Einrichtungen in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten. Für höhere Gewalt und Zufall sowie für Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt nicht sofort erkannt werden, haftet der Betreiber nicht. Ferner wird keine Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden übernommen, die Badegästen durch das Verhalten anderer Badegäste oder sonstiger Dritter entstehen.
  2. Für die Zerstörung, Beschädigung oder für das Abhandenkommen der in die Einrichtung eingebrachten Sachen wird nicht gehaftet.
  3. Der Betreiber oder seine Erfüllungsgehilfen haften für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für die auf den Einstellplätzen des Bades abgestellten Fahrzeuge.
  4. Für den Verlust von Wertsachen, Bargeld und Bekleidung haftet der Betreiber nur nach den gesetzlichen Regelungen. Dies gilt auch bei Beschädigungen der Sachen durch Dritte. Durch die Bereitstellung eines Garderobenschrankes oder eines Wertfaches werden keine Verwahrpflichten begründet. In der Verantwortung des Badegastes liegt es, bei der Benutzung der Garderobenschränke und Wertfächer insbesondere diese zu verschließen, den sicheren Verschluss zu kontrollieren und die Schlüssel sorgfältig aufzubewahren.

IV. Besondere Bestimmungen für die Schwimm- und Erlebnishallen

  1. Die Badezeit ist auf die tägliche Öffnungszeit oder die bezahlte Leistung begrenzt. Bei Überschreitung der Nutzungszeit für die bezahlte Leistung besteht Nachzahlungspflicht.
  2. Die Kabine oder den Schrank hat der Badegast selbst zu verschließen, den Schlüssel hat er während des Bades bei sich zu behalten. Für in Verlust geratene Schlüssel u. ä. ist ein Betrag in Höhe von 6,00 € zu entrichten.
  3. Die Schwimmhallen dürfen nur nach gründlicher Körperreinigung betreten werden.
  4. Die Verwendung von Seife o. ä. außerhalb der Duschräume ist nicht gestattet.
  5. Die Badegäste dürfen die Barfußgänge, Duschräume und Schwimmhallen nicht mit Straßenschuhen betreten.
  6. Der Aufenthalt im Nassbereich der Bäder ist nur in üblicher Badebekleidung gestattet.
  7. Das Springen von Sprungturm oder Sprungbrett geschieht auf eigene Gefahr. Das Wippen ist nicht gestattet.


Beim Springen ist unbedingt darauf zu achten, dass:

  • der Sprungbereich frei ist
  • nur eine Person das Sprungbrett betritt
  • Ob eine Anlage zum Springen freigegeben wird, entscheidet das zuständige Aufsichtspersonal. Seitliches Einspringen, das Hineinstoßen oder -werfen anderer Personen in das Becken sowie das Unterschwimmen des Sprungbereiches bei Freigabe der Sprunganlage sind untersagt.

Die Benutzung von Schwimmflossen, Taucherbrillen und Schnorchelgeräten ist nicht gestattet. Die Benutzung von Augenschutzbrillen (Schwimmbrillen) erfolgt auf eigene Gefahr.

Die Benutzung der Rutschanlage geschieht auf eigene Gefahr. Folgende Regeln gelten:

  • Die Warn- und Hinweistafeln sind zu beachten.
  • Nach Beendigung des Rutschvorganges ist das Auffangbecken sofort zu verlassen.
  • Der Rutschvorgang ist ohne Unterbrechung vorzunehmen.

V. Saunaanlage

  1. Die Dauer eines Saunabades ist auf die tägliche Öffnungszeit begrenzt.
  2. Die Saunagäste sind verpflichtet, sich vor dem Bad mit Seife zu reinigen.
  3. Baderäume dürfen nicht mit Straßenschuhen betreten werden. Die Liege- und Sitzgelegenheiten dürfen nur mit Bademantel und in den Schwitzräumen mit einem großen Badetuch benutzt werden.
  4. Im Saunaraum werden Wasseraufgüsse grundsätzlich nur durch das Badepersonal ausgeführt. Eigene Badeessenzen dürfen nicht verwendet werden.
  5. In den Ruheräumen haben sich die Badegäste so zu verhalten, dass andere Benutzer nicht gestört oder belästigt werden.

VI. Ausnahmen

Diese Haus- und Badeordnung gilt für den allgemeinen Bade- und Saunabetrieb. Bei Sonderveranstaltungen können durch die Betriebsleitung Ausnahmen von dieser Haus- und Badeordnung zugelassen werden, ohne dass es einer besonderen Aufhebung der Haus- und Badeordnung bedarf.

gez.

Betriebsleitung

Kontakt

Terrassenfreibad

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Stadt Frechen, Thorsten Friedmann
  • Stadt Frechen, Thorsten Friedmann
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