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Stadt Frechen

Stadtrat

Nach der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NRW) wird die Bürgerschaft durch den Rat und die Bürgermeisterin vertreten.

„Der Rat der Gemeinde ist für alle Angelegenheiten der Gemeindeverwaltung zuständig“, heißt es in § 41 der Gemeindeordnung NRW. Die Entscheidung über bestimmte Angelegenheiten ist ausschließlich dem Rat vorbehalten, während er andere Befugnisse auf Ausschüsse oder die Bürgermeisterin übertragen kann. Auch der Rat der Stadt Frechen hat hiervon Gebrauch gemacht und zahlreiche Fachausschüsse eingerichtet, die sich in ihren Sitzungen regelmäßig mit unterschiedlichen Themenschwerpunkten befassen. Eine Übersicht der Ausschüsse und deren Zusammensetzung sowie der Sitzungstermine im laufenden Jahr finden Sie hier: 

Der Rat selbst besteht aus 52 von den Bürgerinnen und Bürgern gewählten Mitgliedern / Stadtverordneten sowie der - ebenfalls direkt gewählten - Bürgermeisterin als Mitglied kraft Gesetzes. Ihr obliegt die Vertretung und Repräsentation des Rates und damit auch die Leitung der Ratssitzungen. Der Rat sowie die Bürgermeisterin wurde zuletzt im Rahmen der Kommunalwahlen am 13. September 2020 neu gewählt.

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