Der Rat der Stadt hatte Anfang 2020 den einstimmigen Beschluss gefasst, die Wasserversorgung für die Stadt, deren Bevölkerung und Betriebe weiterhin in die Hand der RheinEnergie zu legen.
Im Rahmen einer EU-weiten Ausschreibung der Wasserkonzession hatte die Politik klare Vorgaben für die künftige Wasserversorgung formuliert. Dazu gehören eine möglichst geringe Wasserhärte und ein möglichst geringer Nitratwert – dazu Anforderungen zum Erhalt der Infrastruktur. Die Umstellung erfolgt in den ersten Tagen des Jahres 2021 allmählich.
Eigene Versorgungsstruktur für Frechen
Gemäß dem von der Politik beschlossenen Versorgungskonzept stammt das Trinkwasser künftig für die Frechener Stadtteile Grefrath, Habbelrath und Bachem vollständig aus dem Wasserwerk Kerpen-Türnich. Dieses hat bislang schon Teile der Stadt versorgt. Außerdem erfüllt es die vom Rat der Stadt beschlossenen Kriterien in Bezug auf Wasserhärte und Nitrat etwas besser. Frechen-Innenstadt sowie Königsdorf erhalten ab sofort ein Mischwasser (60 Prozent aus Türnich und 40 Prozent Kölner Wasser).
Die Kapazität des Wasserwerks Türnich reicht allein nicht aus, um den Gesamtbedarf von Frechen zu decken.
Auswirkungen auf den Trinkwasserpreis
Die Umstellung führt zu einem höheren Wasserpreis, der bei einem Musterhaushalt im Einfamilienhaus mit einem Jahresverbrauch von 150 Kubikmetern Trinkwasser Mehrkosten von rund 7,20 Euro pro Monat (brutto) nach sich zieht.
Ursache für diese Mehrkosten sind folgende Faktoren:
• der Wechsel der Bezugsquelle für das Trinkwasser auf einen Drittanbieter
• die Kosten für die technische Umstellung auf eine andere Wasserquelle
• von der Stadt geforderte höhere, jährliche Investitionsaufwendungen bei der Netzerneuerung
Der Trinkwasserbezug aus Türnich ist für die RheinEnergie mit Mehrkosten verbunden, da die Wasserbezugskosten des Vorlieferanten deutlich über den Wasserproduktionskosten der RheinEnergie liegen. Das Wasser muss in Türnich aus einer größeren Tiefe gefördert werden und bedarf einer weitergehenden Aufbereitung. Diese Mehrkosten wurden auf alle Frechener Verbraucher umgelegt. Sie waren dem Rat der Stadt Frechen vor der Beschlussfassung mitgeteilt worden und waren auch ein Kriterium im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens.