Beschreibung
Das 3. AG-KJHG-KJFöG (Kinder- und Jugendförderungsgesetz) verpflichtet die Kommunen, auf Grundlage der örtlichen Jugendhilfeplanung einen „Kommunalen Kinder- und Jugendförderplan“ zu erstellen, welcher die inhaltliche und finanzielle Ausgestaltung der Kinder- und Jugendförderung für die in den §§ 11 bis 14 SGB VIII beschriebenen Bereiche (Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit, Jugendsozialarbeit, Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz) der Kommune jeweils für die Dauer der laufenden Legislaturperiode festschreiben und gleichzeitig als Förderinstrumentarium dienen soll.
Das aktuelle Jugendförderprogramm mit den dazugehörigen Formularen finden Sie unter Links und Downloads.