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Stadt Frechen

vorl. Personalausweis beantragen

Wenn vor Fertigstellung oder bei Verlust des Personalausweises bereits ein Ausweisdokument benötigt wird, kann ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden.

Beschreibung

Zuständig für die Entgegennahme des Antrages ist die Behörde des Hauptwohnsitzes.
Für die Beantragung ist immer eine persönliche Vorsprache erforderlich - eine Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist nicht möglich!

Notwendige Unterlagen:

  • bei Erstbeantragung (es besteht also noch keinerlei Ausweis/Pass): Geburtsurkunde (Original oder beglaubigte Kopie)
  • ein aktuelles, biometrisches Passbild
  • Personalausweis, Reisepass, oder Kinderreisepass (auch wenn die Gültigkeit abgelaufen ist)
  • zusätzlich bei Verlust: Führerschein und Geburts- oder Heiratsurkunde; ist keins der vorgenannten Dokumente vorhanden, so muss zusätzlich zur Geburts- oder Heiratsurkunde ein Bürge mit gültigem Ausweis vorsprechen

Besonderheiten bei der Antragstellung für unter 16 Jährige:

Möchte ein Jugendlicher unter 16 Jahren einen Personalausweis beantragen, benötigt er die Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten. Bei der Beantragung muss mindestens ein Erziehungsberechtigter anwesend sein. Außerdem werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Personalausweis oder Reisepass beider Erziehungsberechtigten
  • Vollmacht des zweiten Erziehungsberechtigten, sofern dieser nicht anwesend ist
  • Nachweis über das Sorgerecht oder Aufenthaltsbestimmungsrecht, wenn nur eine Person erziehungsberechtigt ist
  • Eventuell bisheriger Kinderausweis oder Kinderreisepass
    Geburtsurkunde in Original

Gültigkeit:

  • 3 Monate

Gebühren:

  • 10,00 €

Der vorläufige Ausweis wird sofort ausgestellt.

Erläuterungen und Hinweise

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