Beschreibung
Zuständig für die Entgegennahme des Antrages ist die Behörde des Hauptwohnsitzes.
Für die Beantragung ist immer eine persönliche Vorsprache erforderlich - eine Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist nicht möglich!
Notwendige Unterlagen:
- bei Erstbeantragung (es besteht also noch keinerlei Ausweis/Pass): Geburtsurkunde (Original oder beglaubigte Kopie)
- ein aktuelles, biometrisches Passbild
- Personalausweis, Reisepass, oder Kinderreisepass (auch wenn die Gültigkeit abgelaufen ist)
- zusätzlich bei Verlust: Führerschein und Geburts- oder Heiratsurkunde; ist keins der vorgenannten Dokumente vorhanden, so muss zusätzlich zur Geburts- oder Heiratsurkunde ein Bürge mit gültigem Ausweis vorsprechen
Besonderheiten bei der Antragstellung für unter 16 Jährige:
Möchte ein Jugendlicher unter 16 Jahren einen Personalausweis beantragen, benötigt er die Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten. Bei der Beantragung muss mindestens ein Erziehungsberechtigter anwesend sein. Außerdem werden folgende Unterlagen benötigt:
- Personalausweis oder Reisepass beider Erziehungsberechtigten
- Vollmacht des zweiten Erziehungsberechtigten, sofern dieser nicht anwesend ist
- Nachweis über das Sorgerecht oder Aufenthaltsbestimmungsrecht, wenn nur eine Person erziehungsberechtigt ist
- Eventuell bisheriger Kinderausweis oder Kinderreisepass
Geburtsurkunde in Original
Gültigkeit:
- 3 Monate
Gebühren:
- 10,00 €
Der vorläufige Ausweis wird sofort ausgestellt.