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Stadt Frechen

Personalausweis Verlust

Wenn Ihr Personalausweis verloren gegangen ist oder gestohlen wurde, sind Sie nach den Vorschriften des Personalausweisgesetzes verpflichtet, den Verlust und auch das Wiederauffinden bei dem örtlich zuständigen Einwohnermeldeamt zu melden.

Beschreibung

Bitte sprechen Sie persönlich im Bürgeramt der Stadt Frechen vor, da die Verlustanzeige von Ihnen zu unterschreiben ist.

Sollte dies nicht möglich sein, haben Sie die Möglichkeit, die Verlustmeldung per Formular mitzuteilen (unter "Links und Downloads").

Wir nehmen die Verlustanzeigen entgegen und unterrichtet die örtlich zuständige Polizeibehörde über den Verlust oder Diebstahl des Dokumentes. Das Dokument wird dann in die Interpol-Datenbank aufgenommen.

Als Ausweisinhaber sind Sie verpflichtet

  • den Verlust zeitnah zu melden
  • nach Verlust zeitnah einen neuen Ausweis zu beantragen sowie
  • das Wiederauffinden des verlorenen Ausweises sofort der Ausweisbehörde zu melden.

Zuwiderhandlungen könnten zu Ordnungswidrigkeitensverfahren führen.

 

Sperrung des Personalausweises:

Die Sperrung des Dokumentes wird automatisch bei der Verlustanzeige vorgenommen. Sie kann auch vom Ausweisinhaber selbst durch Anruf bei einer Sperrhotline veranlasst werden:

Für die telefonische Sperrung der Online-Ausweisfunktion des neuen Personalausweises nach Verlust oder Diebstahl steht die Rufnummer 116 116 zur Verfügung. Von Deutschland aus kann die neue Sperrhotline aus dem Festnetz sowie aus allen Mobilfunknetzen kostenfrei genutzt werden.

Aus dem Ausland ist die Sperrhotline mit der deutschen Ländervorwahl, also über +49 116 116 gebührenpflichtig zu erreichen. Zusätzlich ist der Sperr-Notruf auch über +49 (0)30 40 50 40 50 erreichbar.

Die Sperrhotline ist für alle Inhaberinnen und Inhaber eines neuen Personalausweises oder elektronischen Aufenthaltstitels an sieben Tagen die Woche rund um die Uhr erreichbar.

Erläuterungen und Hinweise

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