Beschreibung
Wenn Sie nach Frechen gezogen sind und sich hier mit Hauptwohnsitz angemeldet haben, müssen Sie Ihr Kraftfahrzeug unverzüglich (= ohne schuldhafte Verzögerung) hier ummelden.
Die Neuzuteilung eines Kennzeichens ist nicht mehr erforderlich. Das Kraftfahrzeug muss jedoch wie bisher umgemeldet werden.
Notwendige Unterlagen:
- Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung I im Original
- Personalausweis oder Pass
Bei Vertretung durch eine bevollmächtigte Person sind zusätzlich vorzulegen:
- Vollmacht
- Personalausweis oder Pass des Vollmachtgebers oder der Vollmachtgeberin und der bevollmächtigten Person
Hinweise:
Gebühr: 10,80 €