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Stadt Frechen

Gurtbefreiung

Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keinen Sicherheitsgurt anlegen können, erhalten eine Ausnahmegenehmigung. Dies gilt auch für Personen, deren Körpergröße weniger als 150 cm beträgt.

Beschreibung

Die Befreiung von der Anlegepflicht für Sicherheitsgurte ist nur zulässig wenn

  • das Anlegen von Gurten aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, oder
  • die Körpergröße weniger als 150 cm beträgt, oder
  • bei Körpergrößen über 150 cm infolge der Anbringungshöhe der Gurtverankerungen der Schutzzweck der angelegten Sicherheitsgurte nicht erreicht werden kann.

Die v. g. Voraussetzungen gesundheitlicher Art sind durch eine ärztliche Bescheinigung nachzuweisen. Hierbei ist folgendes zu beachten:

  • Die Bescheinigung muss ausdrücklich bestätigen, dass der Antragsteller aufgrund des ärztlichen Befundes von der Gurtanlegepflicht befreit werden muss. Die Diagnose braucht aus der Bescheinigung nicht hervorzugehen.
  • Die Bescheinigung muss ausdrücklich klarstellen, dass die angegebenen Hinderungsgründe nicht durch geeignete Maßnahmen beseitigt werden können (z. B. Spezialanfertigungen der Gurte).
  • aus der Bescheinigung muss die voraussichtlich Dauer des Hinderungsgrundes hervorgehen.

Hinweise:

  • Die Ausnahmegenehmigung ist für die voraussichtliche Dauer des Hindergrundes, längstens jedoch ein Jahr, gültig.
  • Eine unbefristete Ausnahmegenehmigung ist nur möglich, wo ärztlich bescheinigt wird, dass der Zustand nicht besserungsfähig ist.
  • Gebühr: 31,00 € (bei Vorlage eines Schwerbehindertenausweises kostenfrei)

Erläuterungen und Hinweise

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