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Stadt Frechen

Helmbefreiung

Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keinen Schutzhelmes tragen können, erhalten eine Ausnahmegenehmigung.

Beschreibung

Die Befreiung von der Schutzhelmtragepflicht ist nur zulässig wenn

  • das Tragen eines Schutzhelmes aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist.

Die v. g. Voraussetzung ist durch eine ärztliche Bescheinigung nachzuweisen. Hierbei ist folgendes zu beachten:

  • Die Bescheinigung muss ausdrücklich bestätigen, dass der Antragsteller aufgrund des ärztlichen Befundes von der Schutzhelmtragepflicht befreit werden muss. Die Diagnose braucht aus der Bescheinigung nicht hervorzugehen.
  • Die Bescheinigung muss ausdrücklich klarstellen, dass die angegebenen Hinderungsgründe nicht durch geeignete Maßnahmen beseitigt werden können.
  • aus der Bescheinigung muss die voraussichtlich Dauer des Hinderungsgrundes hervorgehen.

Hinweise:

  • Die Ausnahmegenehmigung ist für die voraussichtliche Dauer des Hindergrundes, längstens jedoch ein Jahr, gültig.
  • Eine unbefristete Ausnahmegenehmigung ist nur möglich, wo ärztlich bescheinigt wird, dass der Zustand nicht besserungsfähig ist.
  • Gebühr: 31,00 € (bei Vorlage eines Schwerbehindertenausweises kostenfrei)

Erläuterungen und Hinweise

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