Beschreibung
Mit einer amtlichen Beglaubigung wird bestätigt, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt.
Es gibt eine Vielzahl von Dokumenten, die beglaubigt werden können. Ob eine Beglaubigung durch uns möglich ist, können Sie gerne im Bürgeramt erfragen.
Viele Dokumente bedürfen einer öffentlichen Beglaubigung, die nicht vom Bürgeramt vorgenommen werden darf. Nicht beglaubigt werden:
- Geburtsurkunden
- Sterbeurkunden
- Heiratsurkunden
Diese Urkunden können Sie beim Standesamt, welches die jeweilige Urkunde ausgestellt hat, beglaubigen lassen.
Nicht beglaubigt werden außerdem:
- Testamente
- Unterlagen über Erbrechts- und Grundstücksangelegenheiten
- Grundbucheintragungen
- von Gericht gefertigte Entscheidungen
- Vereins- und Handelsregistersachen
- Eidesstattliche Versicherungen
- Generalvollmachten
- übersetzte ausländische Ausweis
- Kopien mit ausländischen Textinhalten
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
- Originale
- Kopie einseitig (diese fertigen wir ebenso vor Ort gerne für Sie an)
Gebühren:
Beglaubigungen von Kopien je Seite | 4,20 € |
Beglaubigung Mehrexemplar je Seite | 2,10 € |
Fotokopien und (Aus-)drucke bis zum Format DIN A4 |
0,70 € |
ab der 11. Seite jeweils | 0,40 € |
mindestens jedoch | 1,00 € |