Details
Dokumente
- Formloser Antrag
- aktueller Katasterplan mit Angaben von Gemarkung, Flur, Flurstücken
- Bauzeichnungen in zweifacher Ausfertigung:
Grundrisse (mit erkennbarer Abgrenzung: je Sondereigentum durch eine "arabische Ziffer" eingetragen in einem Kreis)
Schnitte (mit erkennbarer Abgrenzung: je Sondereigentum durch eine "arabische Ziffer" eingetragen in einem Kreis)
Ansichten (mit erkennbarer Abgrenzung: je Sondereigentum durch eine "arabische Ziffer" eingetragen in einem Kreis)
Gebühren
Gebührenbescheid
Die Gebühren werden nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen errechnet.
Zahlungsarten
Überweisung
Rechtsgrundlage
- Wohnungseigentumsgesetz
Bemerkung
Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung benötigt das Grundbuchamt beim Amtsgericht als Anlage zur Eintragung von bestimmten Rechten (z.B. Einrichtung Sondereigentum).
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird beim Grundbuchamt des Amtsgerichtes anerkannt, wenn alle Angaben mit dem Grundbuch übereinstimmen. Wenn nur eine Ziffer in Ihren Angaben nicht korrekt ist, erkennt das Grundbuchamt die Bescheinigung nicht an und nimmt die Einrichtung von Sondereigentum nicht vor.
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ersetzt nicht eine Baugenehmigung.
Anschrift und Erreichbarkeit
Ort
Stadtplanung, Bauordnung und Geo-Informationen
Rathaus Stadt Frechen
Johann-Schmitz-Platz 1-3
50226 Frechen
Barrierefreier Zugang
WC
Zentraler Omnibusbahnhof
Buslinien 145, 710, 731, 783, 960, 964, 965, 976, 977, 980
Straßenbahnlinie 7
Haltestelle Rathaus
Kontakt
Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Telefon | |
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Gabi Gregori | 02234 5011510 |