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Stadt Frechen

Begleitetes Fahren ab 17

Sie können einen Termin online reservieren oder Sie melden sich unter 02234/501-1666 an die Mitarbeitenden des Bürgeramtes.

Das Einwohnermeldeamt der Stadt Frechen nimmt den Antrag auf begleitetes Fahren ab dem 17. Lebensjahr nur entgegen - Die Bearbeitung erfolgt durch das Straßenverkehrsamt des Rhein-Erft-Kreises. Detaillierte Auskünfte können nur von den Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen des Rhein-Erft-Kreises erteilt werden.

Beschreibung

Notwendige Unterlagen:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass (im Original)
  • Bescheinigung über Sehtest (im Original)
  • ein aktuelles, biometrisches Passbild
  • Erste-Hilfe-Bescheinigung (mind. 9 x 45 min / Sofortmaßnahmen am Unfallort sind nicht ausreichend)(im Original)
  • Antrag zur Teilnahme am Modell "Begleitetes Fahren ab 17"
  • Anlage zum Antrag zur Teilnahme am Modell "Begleitetes Fahren ab 17 (pro Begleitperson ein Formular)
  • Personalausweis(e) und Führerschein(e) der Begleitperson(en) (Kopien reichen aus)

Hinweise:

  • Gebühren: 69,24 € (bei einer Begleitperson; jede weitere Begleitperson: 13,30 €)
  • Bearbeitungsdauer: ca. 6 - 8 Wochen

Erläuterungen und Hinweise

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