Beschreibung
Wenn Sie noch einen alten grauen oder rosa Führerschein haben, können Sie einen neuen EU-Führerschein im Scheckkartenformat umtauschen. Einen Termin können Sie hierfür online reservieren oder Sie melden sich unter 02234/501-1666 an die Mitarbeitenden des Bürgeramtes, um einen Termin zu vereinbaren.
Besitzer von Führerscheinen, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden, hätten sich bei der Umtauschpflicht an ihrem Geburtsjahr zu orientieren. Besitzer von Führerscheinen, die ab 1999 ausgestellt wurden, müssten auf das Ausstellungsjahr achten. Zu diesen Stichdaten sollten die Führerscheine getauscht werden:
Führerscheine bis 1998:
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht werden muss |
Vor 1953 | 19.01.2033 |
1953 - 1958 | 19.01.2022 |
1959 - 1964 | 19.01.2023 |
1965 - 1970 | 19.01.2024 |
1971 oder später | 19.01.2025 |
Führerscheine ab 1999:
Ausstellungsjahr | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht werden muss |
1999-2001 | 19.01.2026 |
2002-2004 | 19.01.2027 |
2005-2007 | 19.01.2028 |
2008 | 19.01.2029 |
2009 | 19.01.2030 |
2010 | 19.01.2031 |
2011 | 19.01.2032 |
2012-18.01.2013 | 19.01.2033 |
Notwendige Unterlagen:
- alter Führerschein
- ein aktuelles, biometrisches Passbild
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
Hinweise:
- Gebühren: 40,39 €
- Bearbeitungsdauer: ca. 6 - 8 Wochen
Bitte beachten Sie, dass der Führerschein zusammen mit dem Antrag zum Rhein-Erft-Kreis verschickt wird. Von Sachstandsanfragen wird daher höflich gebeten Abstand zu nehmen. Sie erhalten für die Bearbeitungszeit eine Ausnahmegenehmigung, mit der Sie ausschließlich innerhalb von Deutschland fahren dürfen.