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Stadt Frechen

Gewerbe Ummeldung

Beschreibung

Eine Gewerbeummeldung ist immer dann notwendig, wenn Ihr stehender Gewerbebetrieb in Frechen weiterhin bestehen bleibt, sich aber Veränderungen ergeben haben. Dies ist der Fall bei

  • Verlegung eines Betriebes innerhalb von Frechen,
  • Hinzunahme oder Wegfall einzelner Gewerbearten,

Bei einer Änderung der Rechtsform müssen Sie sowohl eine Gewerbeabmeldung (für die Betriebsaufgabe unter der alten Rechtsform), als auch eine Gewerbeanmeldung (für die Betriebsaufnahme unter der neuen Rechtsform) abgeben.

Bei Personengesellschaften (z.B. BGB-Gesellschaften, OHG, KG) sind die geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter als Gewerbetreibende anzusehen. Bei juristischen Personen (z.B. GmbH, AG) obliegt die Verpflichtung zur Anzeige dem oder den gesetzlichen Vertreter(n) (z.B. Geschäftsführer einer GmbH).

Die Gewerbeummeldung kann persönlich beim Ordnungsamt der Stadt Frechen, schriftlich oder elektronisch per pdf erfolgen. Soll ein Vertreter die Meldung für Sie vornehmen, so ist hierfür dessen persönliche Vorsprache erforderlich. Der Vertreter benötigt eine schriftliche Vollmacht und muss sich ausweisen können.

Der Zweck der Meldepflicht ist, der zuständigen Behörde die Überwachung der Gewerbeausübung sowie statistische Erhebungen zu ermöglichen. Es besteht eine gesetzliche Meldepflicht und die Meldung muss unverzüglich erfolgen. Eine unterbliebene oder verspätete Anzeige stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und es kann geahndet verhängt werden.

Erläuterungen und Hinweise

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