Beschreibung
Endet die Hundehaltung oder entfallen die Voraussetzungen für eine gewährte Steuervergünstigung, so hat dies die Hundehalterin bzw. der Hundehalter der Stadt innerhalb von zwei Wochen mitzuteilen. Beim Tod des Hundes ist ein entsprechender Nachweis vorzulegen. Bei der Veräußerung des Hundes muss die Anschrift des Erwerbers angegeben werden.