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Stadt Frechen

Hunde Anzeigepflicht für grosse Hunde

Beschreibung

Seit dem 01.01.2003 gilt in Nordrhein-Westfalen das neue Landeshundegesetz NRW (LHundG NRW). Anzuzeigen sind große Hunde, die ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreichen.

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