Beschreibung
Seit dem 01.01.2003 gilt in Nordrhein-Westfalen das neue Landeshundegesetz NRW (LHundG NRW). Anzuzeigen sind große Hunde, die ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreichen.
Seit dem 01.01.2003 gilt in Nordrhein-Westfalen das neue Landeshundegesetz NRW (LHundG NRW). Anzuzeigen sind große Hunde, die ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreichen.