Beschreibung
Gerne sind die MitarbeiterInnen der Buchhaltung auch bereit, Ihnen Kontoauszüge aus den Personenkonten zu erstellen und ggf. zu erläutern. Haben Sie jedoch bitte Verständnis dafür, dass auf Grund des erforderlichen Arbeitsaufwandes hierfür Gebühren in Höhe ab 24,00 € anfallen gem. § 30 Abgabenordnung i. V. m. § 12 Abs. 1 Nr. 1 c Kommunalabgabengesetz und §§ 1 und 2 Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Frechen.