Beschreibung
Im Bereich der weiterführenden Schulen mit Sekundarstufe I wird zwischen Halbtagsschulen, Gebundenen Ganztagsschulen und erweitert gebundenen Ganztagsschulen unterschieden. Für Schülerinnen und Schüler an Halbtagsschulen, deren Stundenplan Nachmittagsunterricht vorsieht, findet in der Regel eine 60-minütige betreute Mittagspause mit pädagogischen Angeboten statt. Darüber hinaus können bei Bedarf außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote durchgeführt werden, für die grundsätzlich ein Elternbeitrag erhoben werden kann. Der Zeitrahmen des Ganztagsbetriebes in gebundenen Ganztagsschulen erstreckt sich in der Regel auf mindestens drei Unterrichtstage über jeweils mindestens sieben Zeitstunden. Schülerinnen und Schüler an gebundenen Ganztagschulen nehmen folglich an mindestens drei Schultagen in der Regel von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr (mindestens sieben Stunden) am Unterricht bzw. an verpflichtenden schulischen Angeboten teil. Darüber hinaus können Schulen an weiteren Tagen zusätzliche Ganztagsangebote machen. Der Zeitrahmen an erweitert gebundenen Ganztagsschulen erhöht sich in der Regel auf mindestens vier Unterrichtstage mit jeweils mindestens sieben Stunden. In allen Ganztagsschulen findet eine betreute Mittagspause mit pädagogischen Angeboten statt.