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Stadt Frechen

Zuzug von schulpflichtigen Schüler/innen nach Frechen

Beschreibung

In NRW schreibt das Schulgesetz vor, dass ein Kind in dem Jahr schulpflichtig wird, in dem es bis zum 30. September sechs Jahre alt wird. Das neue Schuljahr beginnt immer im Sommer eines Jahres. Die Kinder und Jugendlichen besuchen mindestens zehn Jahre lang eine Schule. Zunächst gehen sie von der 1. bis zur 4. Klasse in die Grundschule. Anschließend besuchen sie die Klassen 5 bis 10 an einer weiterführenden Schule. Bis zum Ende des Schuljahres, in dem sie das 18. Lebensjahr vollenden, oder dem erfolgreichen Abschluss eines vollzeitschulischen Bildungsganges der Sekundarstufe II müssen die Jugendlichen entweder eine berufsbildende Schule oder die gymnasiale Oberstufe besuchen.
Die Stadt Frechen ist Schulträger von 7 Grundschulen und drei weiterführenden Schulen. Die Schulleitungen der jeweiligen Schule, nehmen Schülerinnen und Schüler im Rahmen ihrer Aufnahmekapazitäten auf. Ich bitte um Einreichung einer Anmeldebescheinigung der gewählten Schule.


Sollten Sie darüber hinaus eine Beratung wünschen, steht für Familien, die mit schulpflichtigen Kindern aus dem Ausland nach Frechen ziehen, folgende Beratungsstelle nach telef. Terminabsprache zur Verfügung:

1.      Donnerstag von 09:00 - 13:00 Uhr

         Tel. 02271-834036  

         Schulamt für den Rhein-Erft-Kreis      

         Flur D Ebene 1 Raum 1      

         Willy-Brandt-Platz 1          

         50126 Bergheim          

                                                                        

2.       Dienstag von 11:30 - 14:30 Uhr

          Tel. 02271-834036

          GHS Hürth-Kendenich

          Steinackerstr. 6

          50354 Hürth

Erläuterungen und Hinweise

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