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Stadt Frechen

Schulen - Schulbuchgutscheine

Lernmittel - Die Übernahme des Eigenanteils durch die Stadt Frechen

Beschreibung

Hier können Sie den Schulbuchgutschein Online beantragen:

 Antrag Schulbuchgutschein (kdvz-frechen.de) (Öffnet in einem neuen Tab)

Der Schulträger stellt den Schulkindern nach Maßgabe eines Durchschnittsbetrages abzüglich eines Eigenanteils Lernmittel leihweise zum befristeten Gebrauch unentgeltlich zur Verfügung (Schulträgeranteil). Diese Bücher sind Eigentum der Schule und müssen in einem ordnungsgemäßen Zustand zurückgegeben werden. 

Nicht unter den Lernmittelbegriff fallen die Gegenstände, die im Unterricht als Gebrauchs- oder Übungsmaterial verwendet werden. Sie müssen gegebenenfalls als Teil der allgemeinen persönlichen Ausstattung von den Eltern bereitgestellt werden. Hierzu zählen Schreib- und Zeichenpapier, Stifte und Rechengeräte aller Art, einschließlich technischer Hilfsmittel und sonstige Arbeitsmittel.

Die Höhe des Eigenanteils, bis zu dem Lernmittel auf eigene Kosten zu beschaffen sind, wird vom Ministerium für Schule und Weiterbildung im Einvernehmen mit dem Innenministerium und dem Finanzministerium durch Rechtsverordnung festgesetzt und darf 1/3 des Durchschnittsbetrages nicht überschreiten.

Zurzeit gelten folgende Durchschnittsbeträge und Eigenanteile:

Schulform/ Durchschnittsbetrag/ Elternanteil (1/3)

Grundschule/ max. 48,00 €/ max. 16,00 €
Sekundarstufe I/ max. 102,00 €/ max. 34,00 €
Sekundarstufe II/ max. 93,00 €/ max. 31,00 €

Die Entscheidung darüber, welche Lernmittel von den Erziehungsberechtigten bzw. volljährigen Beschulten in den einzelnen Klassen und Jahrgangsstufen auf eigene Kosten zu beschaffen sind, trifft die Schulkonferenz der jeweiligen Schule.

Im Rahmen der gesetzlichen Regelung übernimmt die Stadt Frechen den Eigenanteil für empfangsberechtigte Personen von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem
Sozialgesetzbuch XII. Darüber hinaus übernimmt die Stadt Frechen als freiwillige Leistung zusätzlich den Eigenanteil für empfangsberechtigte Personen von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach

- dem Asylbewerberleistungsgesetz (Sozialamt)
- dem Sozialgesetzbuch VIII (Jugendamt).

Nach Vorlage entsprechender Nachweise wird Berechtigten ein sog. „Schulbuchgutschein“ ausgehändigt, mit dem sie bei einer Buchhandlung ihrer Wahl die Schulbücher bestellen können. Die Schulbücher werden dann von der Buchhandlung kostenlos ausgehändigt. Sollte die Schule die Schulbücher im Rahmen einer Sammelbestellung selbst bestellen, erhält die Schule den Berechtigungsschein.

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