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Stadt Frechen

Handwerkerparkausweis NRW

Beschreibung

Handwerker, die ihre handwerkliche Tätigkeit in NRW ausüben, können Handwerkerparkausweise beantragen. Diese werden unter Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs erteilt und berechtigen zum Parken

  • im eingeschränkten Haltverbot (VZ 286 StVO)
  • im Zonenparkverbot (VZ 290 StVO)
  • an Parkscheinautomaten unbegrenzt und ohne Parkgebühr
  • in Parkscheibenzonen ohne zeitliche Begrenzung
  • auf Anwohnerparkplätzen


Der Handwerkerparkausweis NRW kann für den Regierungsbezirk Köln oder wahlweise für
Gesamt-NRW erteilt werden.

Erläuterungen und Hinweise

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