Beschreibung
Handwerker, die ihre handwerkliche Tätigkeit in NRW ausüben, können Handwerkerparkausweise beantragen. Diese werden unter Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs erteilt und berechtigen zum Parken
- im eingeschränkten Haltverbot (VZ 286 StVO)
- im Zonenparkverbot (VZ 290 StVO)
- an Parkscheinautomaten unbegrenzt und ohne Parkgebühr
- in Parkscheibenzonen ohne zeitliche Begrenzung
- auf Anwohnerparkplätzen
Der Handwerkerparkausweis NRW kann für den Regierungsbezirk Köln oder wahlweise für
Gesamt-NRW erteilt werden.