Beschreibung
Der Immissionsschutz umfasst den Schutz vor verschiedenartigen Immissionen wie beispielsweise Lärm und Gerüche.
Das Ordnungsamt ist für die Belange zuständig, die sich im privaten Bereich bewegen.
Damit die Ordnungsbehörde Verstöße ahnden kann, sind diese schriftlich bei ihr anzuzeigen. Eine schriftliche Anzeige ist lediglich dann nicht erforderlich, wenn der Verstoß vom Ordnungsamt selbst oder der Polizei festgestellt wird. In der Regel ist das aber nicht der Fall.
Eine schriftliche Anzeige kann formlos beim Ordnungsamt eingereicht werden.