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Stadt Frechen

Ausweispflicht Befreiung

<p><span>Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, sich von der Ausweispflicht befreien zu lassen.</span></p>

Beschreibung

Von der Ausweispflicht befreien lassen, können sich Personen

  • für die ein Betreuer oder eine Betreuerin nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist oder die handlungs- oder einwilligungsunfähig sind und von einem oder von einer mit öffentlich beglaubigter Vollmacht Bevollmächtigten vertreten werden,
  • die voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind oder
  • die sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können.

Benötigt werden:

  • unterschriebener Antrag auf Befreiung von der Ausweispflich
  • Personalausweis im Original

Die Befreiung wird sofort ausgestellt.

Erläuterungen und Hinweise

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