Beschreibung
Das Bildungs- und Teilhabepaket ermöglicht es bedürftigen Kindern, besser am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen.
Aufgrund einer rückwirkend zum 01.01.2011 beschlossenen Gesetzesänderung haben Kinder und Jugendliche aus Familien im Leistungsbezug nach dem SGB II, SGB XII und aus Familien, die Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten, zusätzlich zum Regelbedarf Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe.
Zu beantragen sind die zusätzlichen Leistungen für Bildung und Teilhabe bei den örtlichen Jobcentern oder beim örtlichen Sozialamt Ihrer Stadt. Dort erhalten Sie auch nähere Informationen.