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Stadt Frechen

Teilhabe und Inklusion

Im Zuge der Umsetzung der UN-Behindertenkonvention hat die Stadt Frechen für sich die Aufgabe angenommen, den Frechener Bürgerinnen und Bürgern mit und ohne Behinderung ein weiteres Beratungsangebot zur Verfügung zu stellen.

Neben Themen wie die barrierearme Gestaltung des Sozialraumes, bietet die städtische Fachkraft für Teilhabe und Inklusion offene Sprechstunden an, initiiert Arbeitskreise und verfolgt das „übergeordnete Ziel“, inklusive Prozesse anzustoßen, zu unterstützen und zu begleiten.

Die Stadt Frechen ist in vielen Fragen rund um die Themen Teilhabe und Inklusion zwar keine eigenständige Leistungsbehörde. Durch das neu geschaffene Beratungsangebot kann allerdings kommunal eine angemessene Beratung über Leistungsansprüche und Unterstützungsmöglichkeiten erfolgen.

Frechen ist insofern gut für die Umsetzung des neu geschaffenen Bundesteilhabegesetzes aufgestellt.

Beschreibung

Dienstliche Stellung, interne Aufgaben und Schwerpunkte:

Die Stelle der Fachkraft für Teilhabe und Inklusion ist thematisch dem Fachdienst 5, Abt. 57 zugeordnet. Innerhalb der Stadtverwaltung beinhaltet sie die Wahrnehmung von Querschnittsaufgabe, aber auch praktische niederschwellige Beratung von Menschen mit Behinderung und oder deren Angehörigen.

 

Externer Wirkungskreis:

Außerhalb der Stadtverwaltung setzt sich die Fachkraft für Teilhabe und Inklusion für die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung ein. Sie möchte ins Gespräch kommen, sensibilisieren für die Thematik, Probleme diskutieren, Lösungen erarbeiten

Zu den Aufgaben gehört unter anderem die  Kooperationen mit BürgerInnen, mit Verbänden, Institutionen und Netzwerken.

 

Unser Beratungsangebot für BürgerInnen in Frechen

  • Hilfen nach dem Bundesteilhabegesetz
  • Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe und unterhaltssichernde Leistungen werden von verschiedenen Leistungsträgern erbracht.
  • SGB II - Grundsicherung für Arbeitsuchende
  • SGB III - Arbeitsförderung
  • SGB V - Gesetzliche Krankenversicherung
  • SGB VI - Gesetzliche Rentenversicherung
  • SGB VII - Gesetzliche Unfallversicherung
  • SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfe/Eingliederungshilfe
  • SGB XI - Soziale Pflegeversicherung
  • SGB XII - Sozialhilfe/Eingliederungshilfe
  • Bundesversorgungsgesetz - Kriegsopferversorgung

Wir bieten ratsuchenden behinderten Menschen und ihren Angehörigen fachkundige Informationen zu regionalen Unterstützungsangeboten und individuellen Beratung zu Leistungsansprüchen.

Die Beratung ist offen für alle, unabhängig von Konfession, Herkunft und ethnischer Zugehörigkeit, erfüllt aber nicht die Voraussetzungen einer Rechtsberatung.

Rechtsberatung ist Rechtsanwältinnen und -anwälten bzw. Beratungsorganisationen vorbehalten.

Die Fachkraft für Teilhabe und Inklusion hat keine Möglichkeit, Behörden oder anderen Stellen Weisungen zu erteilen bzw. ein bestimmtes Handeln vorzuschreiben.

Kontakt über das Sekretariat 02234/501-1481 oder 501-1501.

 

Erläuterungen und Hinweise

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