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Stadt Frechen

Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege

Beschreibung

Für die Inanspruchnahme eines Platzes in einer Kindertageseinrichtung bzw. in Kindertagespflege erhebt die Stadt Frechen entsprechend der „Satzung der Stadt Frechen über die Erhebung von Elternbeiträgen für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege“ grundsätzlich einen monatlichen Elternbeitrag. Dieser ist nach dem jährlichen Bruttoeinkommen der Eltern gestaffelt sowie vom Alter des Kindes und vom Betreuungsumfang abhängig. Die aktuellen Beiträge entnehmen Sie bitte der Beitragssatzung.

Gemäß § 90 Absatz 4 SGB VIII besteht ein Anspruch auf eine beitragsfreie Betreuung in einer Kindertageseinrichtung oder Tagespflege, wenn Sie Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitssuchende), SGB XII (Grundsicherung), Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Kinderzuschlag nach Bundeskindergeldgesetz oder Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz erhalten. Die Befreiung erfordert eine Antragstellung, die über ein Onlineformular erfolgen kann. Füllen Sie hierzu bitte das untenstehende Formular aus und laden die entsprechenden Nachweise hoch.

Bitte reichen Sie Ihre Einkommensnachweise oder den Nachweis über die mögliche Beitragsbefreiung online ein:

 https://formulare.kdvz.nrw:443/metaform/Form-Solutions/sid/assistant/63c0092e8081ac2fd39a6557  (Öffnet in einem neuen Tab)

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